Österreicher, die mit der Deutschen Bahn (DB) verreisen wollen, stoßen mitunter bei der Buchung ihrer Tickets auf Hürden: Für ein SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug) verlangt das Bahnunternehmen, dass der Kunde ein Bankkonto in Deutschland hat. Gegen diese Klausel in den AGB hat nun der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums geklagt. Und Recht bekommen.
Gemäß der so genannten SEPA-Verordnung kann ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat an seine Kunden keine solchen Forderungen stellen. Denn das würde bedeuten, dass nur Konsumenten mit Wohnsitz in Deutschland per Lastschrift ein Zugticket der Deutschen Bahn kaufen könnten. Das Handelsgericht Wien hat entschieden, dass eine solche Einschränkung unzulässig ist.
Mehr Infos zu dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, finden Sie auf der Website der Rechtsabteilung des VKI: verbraucherrecht.at