Derzeit erhält das Europäische Verbrauchzentrum Österreich (EVZ) vermehrt Anfragen zu diversen Portalen im Internet, die nur unzureichend auf Kosten hinweisen. Dazu zählen "rezepte-portal-24.net", "routenplaner-24.net" und auch "horoskop-portal-24.net".
Die Internetportale werden laut Impressum von einer in Belize ansässigen Firma namens Premium Media Service Ltd. betrieben. Das Servicecenter für Europa und demnach Ansprechpartner für europäische Konsumenten ist jedoch die "Pable Domainverwaltung" in Wien.
Achtung: Die Anmeldung auf diesen Seiten ist kostenpflichtig! Auf den ersten Blick sieht man den Kostenhinweis nicht. Es handelt sich dabei um so genannte Abo-Fallen. Das bedeutet: Die Konsumenten registrieren sich mit ihrer E-Mail-Adresse, um die angebotenen Services nutzen zu können oder an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Dann erhalten sie jedoch – für die Konsumenten meist völlig überraschend – Rechnungen, da sie ein Abo bzw. eine Mitgliedschaft abgeschlossen hätten.
Verstoß gegen "Button-Lösung"
Diese Vorgehensweise ist nach den neuen Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU verboten. Das entsprechende österreichische Gesetz gilt seit 13. Juni 2014 (siehe dazu folgenden Artikel). Im Sinne der "Button-Lösung" muss eindeutig gekennzeichnet sein, ob eine Leistung kostenpflichtig ist. Wenn ein Konsument einen Vertrag abschließt, indem er auf "registrieren", "bestellen" oder ähnliches klickt, muss auch eindeutig auf damit verbundene Kosten hingewiesen werden. Auf dem Button steht dann etwa "kaufen" oder "zahlungspflichtig bestellen".
Wenn gegen die Button-Pflicht verstoßen wird, entsteht kein Vertrag. Konsumenten sind daher zu keinerlei Zahlungen verpflichtet! Für den Fall, dass der Unternehmer einen kostenpflichtigen Vertrag behauptet, kann man sicherheitshalber den Rücktritt von diesem erklären (Übrigens: Dieses Rücktrittsrecht gab es auch schon vor der Einführung der Button-Lösung!) Auf der Homepage des EVZ finden Sie dazu einen Musterbrief, den Sie an die Firmen richten können.
Auf den fragwürdigen Internetportalen der "Pablo Domainverwaltung Wien" stehen Hinweise auf etwaige Kosten relativ versteckt ganz unten auf der Website oder sind überhaupt erst nach erfolgter Registrierung sichtbar.
Wichtig für deutsche Konsumenten: In Deutschland gilt die Button-Lösung bereits seit August 2012. Betroffene können sich darauf berufen, auch wenn die Websites von Österreich aus verwaltet werden.
Verbraucherschutz hilft
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) wird bei grenzüberschreitenden Problemen im europäischen Ausland für Konsumenten tätig. Sollten Sie also in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Österreich leben und Schwierigkeiten mit den oben genannten oder ähnlich agierenden Internetseiten haben, die von Österreich aus betrieben werden, können Sie sich gerne an uns wenden. Unser Service ist kostenlos. Informationen, wo Sie uns erreichen können, finden Sie hier.
Bei nationalen Problemen, also wenn Österreicher eine unzulässige Rechnung von österreichischen Anbietern erhalten, kann der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weiterhelfen.