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Thomas Cook Schild über Eingang
Bild: Ceri Breeze/shutterstock

Thomas Cook insolvent

Zum Thomas Cook Konzern gehören verschiedene Unternehmen in verschiedenen Ländern. Nicht alle davon sind derzeit insolvent. Zunächst prüfen Sie daher bitte auf Ihrer Buchungsbestätigung, wer Ihr Vertragspartner ("Reiseveranstalter" oder "Leistungsträger") ist. Wenn Sie im Reisebüro gebucht haben, können Sie auch dort um Hilfe bzw. Information bitten.

Update, 08.10.2019: Informationen zu Thomas Cook Deutschland (betrifft Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH):

Das Insolvenzverfahren gegen Thomas Cook Deutschland ist noch nicht offiziell eröffnet. Konsumenten, die nur Flug oder Hotel gebucht hatten (keine Pauschalreise), können ihre Forderungen daher noch nicht anmelden.

Pauschalreise-Kunden der deutschen Reiseveranstalter hingegen raten wir, ihre Forderungen so rasch wie möglich bei dem Abwickler anzumelden. Der Link zum Webformular der zuständigen Karea AG: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm

Update, 27.09.2019:

Das offizielle Insolvenzverfahren zur Thomas Cook Austria AG wurde am Handelsgericht Wien (HG) eröffnet. Die Anmeldefrist für Forderungen ist der 2.12.2019.

Hat man keine Pauschalreise gebucht, sondern nur einen Flug oder nur ein Hotel, ist das leider nicht abgesichert. Betroffene können ihre Ansprüche auf Rückzahlung im Insolvenzverfahren beim HG Wiern anmelden. Allerdings bekommt man maximal eine Quote zurück, also einen gewissen Prozentsatz der Forderung. Da die Schulden von Thomas Cook Austria AG sehr hoch sein dürften, sollte man sich nicht zu große Hoffnungen machen. Weiters dauern solche Verfahren erfahrungsgemäß sehr lange.

Das Formular für die Anmeldung Ihrer Forderungen finden Sie unter diesem Link des HG Wien: https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx

Für die deutschen Thomas-Cook-Reiseveranstalter wurden Juristen der Kanzlei Hermann Wienberg Wilhelm (HWW) zu vorläufigen Insolvenzverwaltern bestellt. Davon sind folgende Gesellschaften betroffen: Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher & Öger Tours GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kanzlei: https://www.hww.eu/thomas-cook/

Update, 25.09.2019: Die deutsche Thomas Cook GmbH hat heute Insolvenz angemeldet. Dies betrifft vorerst die Reiseveranstalter Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH. Ob weitere folgen, wird derzeit geprüft.

Mit der Abwicklung wurde der Dienstleister Kaera AG beauftragt, Informationen für betroffene Konsumenten finden sich auf dessen Website. Dort steht: "Kunden werden gebeten, ausschließlich Schadensfälle über das Webformular zu melden. Sollte keine Internetverbindung vorhanden sein: +49 (0)6172 – 99 76 11 23". Der Link zum Webformular: http://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/index.htm

Laut Medienberichten wird auch die österreichische Thomas Cook Austria AG noch heute einen Insolvenzantrag stellen. Für deren Pauschalreise-Kunden ist der Abwickler bereits seit Tagen bekannt, bei dem die Forderungen bis 17. November eingebracht werden müssen: AWP P&C S.A. / Telefon: + 43 1 525 03 6853 / E-Mail: thomascook.at@allianz.com / www.allianz-assistance.at/thomas-cook-neckermann-insolvenz

Aber Achtung: Dieser Abwickler kümmert sich nur um Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben. Konsumenten, die nur einen Flug oder nur ein Hotel gebucht haben, müssen ihre Forderungen beim zuständigen Masseverwalter des Insolvenzverfahrens anmelden. Dieser steht zurzeit noch nicht fest.

Wir informieren, sobald es weitere Informationen gibt.

Update, 24.09.2019, 11:27 Uhr: Auf der Website der österreichischen Thomas Cook Austria AG wurden die Kontaktdaten des Abwicklers geändert: Tel.: + 43 1 525 03 6853; E-Mail: thomascook.at@allianz.com

Außerdem sind nun auch auf der Seite des Abwicklers, der Allianz Partners (AWP), Informationen für die Kunden des österreichischen Reiseveranstalters verfügbar: www.allianz-assistance.at

Weiters steht auf der Website von Thomas Cook Deutschland, dass "Kunden mit Abreisetermin 23. oder 24. September ihre Reise nicht antreten [können], da sie weder von Airline noch Hotel als Gast akzeptiert werden." Laut Medienberichten wäre im Fall einer Insolvenz die Zürich Versicherung mit Sitz in Frankfurt für die Kunden der deutschen Thomas Cook GmbH zuständig.

Insgesamt kann man zurzeit Folgendes sagen: Es bleibt abzuwarten, ob Thomas Cook Österreich bzw. Deutschland es schaffen, eine Insolvenz abzuwenden. Wir empfehlen Konsumenten, die aktuelle Medienberichterstattung genau zu verfolgen und sich auch regelmäßig auf den Websites des Reiseveranstalters, der auf der Buchungsbestätigung steht, zu informieren - dieser kann Thomas Cook heißen, aber z.B. auch bei Neckermann Reisen in Österreich oder Bucher Reisen in Deutschland, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wichtig für betroffene Konsumenten: Einzelne Flug- oder Hotelbuchungen sind im Insolvenzfall nicht abgesichert. Die Absicherung greift lediglich bei Pauschalreisen, d.h. bei Urlaubspaketen, die mehrere touristische Leistungen kombinieren. Wenn Sie bei Thomas Cook z.B. Flug + Hotel oder Flug + Mietwagen auf einmal zu einem Gesamtpreis gebucht haben, so ist dies eine Pauschalreise. Außerdem umfasst sind so genannte verbundene Reiseleistungen (mehr dazu in unserem Artikel).

  • Wird die Pauschalreise nicht durchgeführt, erhalten Sie bisher Gezahltes zurück. Dafür müssen Sie sich beim Abwickler melden (Kontakt siehe unten).
  • Befinden Sie sich im Moment am Urlaubsort, sollten die gezahlten Leistungen ohne Mehrkosten durchgeführt werden, z.B. Ihr Heimflug.
  • Werden Sie dennoch vor Ort gezwungen, eine bereits bezahlte Leistung nochmals zu zahlen, da z.B. das Hotel kein Geld von Thomas Cook erhalten hat, ist Folgendes wichtig: Zahlen Sie unter Vorbehalt und heben Sie die Belege gut auf! Diese Kosten sollten Ihnen vom Abwickler (Kontaktdaten siehe unten) rückerstattet werden.
  • Wenn Sie an Ihrem Urlaubsort sind und niemanden erreichen, um zu erfahren, ob Ihr Rückflug stattfindet, raten wir, sicherheitshalber dennoch zum Flughafen zu fahren.

23.09.2019

Der britische Reisekonzern Thomas Cook ist insolvent und hat in der Nacht auf Montag sämtliche Geschäfte eingestellt. Da Thomas Cook auch eine Niederlassung in Österreich hat, sind auch viele österreichische Konsumenten verunsichert, wie sich das auf ihre Reisepläne auswirken könnte.

Derzeit sind die Thomas Cook GmbH in Deutschland und die Thomas Cook Austria AG in Österreich nicht insolvent. Beide haben jedoch den Verkauf von Reisen eingestellt und können die Durchführung von bereits gebuchten Reisen nicht gewährleisten. Es bleibt abzuwarten und die weitere Entwicklung genau zu verfolgen.

Informationen von Thomas Cook Österreich und Deutschland

Auf der Website von Neckermann Reisen steht in Bezug auf die Thomas Cook Österreich folgendes:

"...die Thomas Cook Austria AG jeglichen Verkauf von Reisen gestoppt und kann die Durchführung von gebuchten Reisen nicht gewährleisten."

Urlauber werden gebeten, den Abwickler der Insolvenz zu kontaktieren:

  • AWP P&C S.A., Niederlassung für Österreich
    Telefon: + 43 1 525 03 6853
    E-Mail: thomascook.at@allianz.com

Bei Thomas Cook Deutschland sowie auf weiteren, verbundenen deutschen Reiseveranstaltern wie etwa Bucher Reisen, heißt es, dass man auf Notgeschäftsführung umgestellt habe und eine Durchführung von Reisen am 23. und 24. September nicht gewährleisten könne.

Weiters würden derzeit letzte Optionen ausgelotet werden: "Sollten diese scheitern, sehen wir uns gezwungen, für die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und möglicherweise auch weiterer Gesellschaften Insolvenzantrag zu stellen."

Folgende Reiseveranstalter wären demnach nicht betroffen: Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN), FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI), Schauinsland Reisen, TUI-Gruppe, LMX Reisen, VTOURS, AMEROPA, Alltours (inkl Byebye), ETI Reisen, LTUR, TROPO, OLIMAR, HLX

Fluglinie Condor: Die Airline gehört zur britischen Thomas Cook, ist jedoch nicht von der Insolvenz betroffen, sondern fliegt weiterhin. Allerdings wird Condor laut Website jene Konsumenten, die eine Reise bei Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben, am 23. und 24. September nicht auf ihren Flügen annehmen. Das liegt daran, dass diese Reiseveranstalter die Durchführung der Reisen nicht gewährleisten können. Rückflüge von der Reise nach Hause können aber wie geplant angetreten werden.

Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Gemäß des Pauschalreisegesetzes ist man im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Kann die gebuchte Reise nicht durchgeführt werden, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Sollten Sie sich bereits am Urlaubsort befinden, müssen Sie kostenlos zurück nach Hause transportiert werden, sofern dies Teil der Pauschalreise war (z.B. Flug). Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Tipps für betroffene Konsumenten

Viele Konsumenten rufen uns an, weil sie eine Reise gebucht haben und noch ein (Teil-)Betrag zu bezahlen wäre. Hier raten wir, so lang wie möglich abzuwarten und sich bestätigen zu lassen, dass die Reise durchgeführt wird. Die mögliche Insolvenz berechtigt jedoch nicht zu einem kostenfreien Rücktritt von der Reise. Tritt man die Reise nicht an, obwohl diese durchgeführt wird, drohen Stornokosten.

Nach österreichischem Recht darf mehr als 20 Tage vor der Abreise nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises vom Veranstalter verlangt werden. Wir empfehlen, eine Zahlung darüber hinaus zu verweigern. In Deutschland ist die Rechtslage anders. Falls Sie bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, z.B. Thomas Cook Deutschland, Öger Tours oder Bucher Reisen, dann versuchen Sie dennoch, mit den Schutzbestimmungen des österreichischen Rechts (§4 Abs. 4 PRV) zu argumentieren.

Dokumentieren Sie jegliche Zahlung und heben Sie die Belege gut auf. Das gilt insbesondere für zusätzliche Zahlungen, die Sie aufgrund der Insolvenz während der Reise am Urlaubsort tätigen müssen. Sämtliche Extrakosten müssen Ihnen zurückerstattet werden.

Speichern Sie auch seriöse Medienberichte sowie die Informationen auf der Website des Reiseveranstalters ab.

Kommt es zu einer Insolvenz des österreichischen oder deutschen Reiseveranstalters, beginnt mit dem Insolvenzantrag eine wichtige Frist zu laufen: Konsumenten müssen ihre Forderungen innerhalb von 8 Wochen anmelden! Für die Thomas Cook Austria AG wäre der oben genannte Abwickler zuständig. Erfahrungsgemäß kann es sehr lange dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgewickelt ist.

Wir werden diesen Artikel laufend aktualisieren, sobald es neue Informationen gibt. Bitte beachten Sie, dass das Europäische Verbraucherzentrum nur grenzüberschreitend tätig werden kann. Wir sind daher nur für Fälle von Konsumenten zuständig, die eine Reise bei Thomas Cook Deutschland oder Großbritannien gebucht haben. Sollten Sie bei der Thomas Cook Austria AG gebucht haben, können Sie sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden.

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