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Infurn: Verfahren der österreichischen Staatsanwaltschaft

Das EVZ erklärt, wer wie Anzeige erstatten kann

Die österreichische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen der Betreiber des Onlineshops Infurn.com. Betroffene Konsumenten können Anzeige erstatten. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich klärt auf, welche Details dabei unbedingt zu beachten sind.

Wer bei dem Onlineshop Infurn.com etwas bestellt hat, hat auf den entsprechenden Rechnungen entweder die Firma Designfurn Ltd. mit Sitz in London oder aber die Livingdesign S.L. mit Sitz in Madrid als Vertragspartner angegeben.

Vertragspartner Designfurn Ltd.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter / Verantwortliche der Designfurn Ltd. mit Sitz in London aufgenommen. Dieses hat das Aktenzeichen 5 Ut 115/13s.

Bevor Sie sich an die Polizei wenden, um Anzeige zu erstatten, überprüfen Sie bitte unbedingt folgendes:

  • Sie haben Ihre Bestellung von Österreich aus aufgegeben.
  • In der Mail mit der Bestätigung Ihrer Bestellung ist die Designfurn Ltd. mit Rechnungsadresse in London als Vertragspartner und Zahlungsempfänger angegeben.
  • In derselben Mail sollte der Downloadlink für eine „Proforma-Rechnung“ enthalten sein. Auf dieser ist ebenfalls die Designfurn Ltd. genannt.

Sollte dies auf Ihren Fall zutreffen, wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeiinspektion und erstatten dort Anzeige gegen unbekannte Täter / Verantwortliche der Designfurn Ltd. wegen Betruges.

Sie benötigen dafür sämtliche Unterlagen über:

  • das Anbot
  • den Vertragsabschluss
  • die Überweisung des Kaufpreises
  • sowie jegliche weitere Korrespondenz betreffend Ihre Bestellung (E-Mails, Briefe etc.)


Ihre Anzeige wird von der Polizei an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Drucken Sie diesen Artikel aus und nehmen Sie ihn zur Polizei mit. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) empfiehlt, den Polizeibeamten darauf hinzuweisen, dass bereits ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt läuft und zwar unter dem Aktenzeichen 5 Ut 115/13s. Damit ist sichergestellt, dass Ihre Anzeige richtig zugeordnet werden kann.

Vertragspartner Livingdesign S.L.

Sollte auf Ihren Rechnungen als Vertragspartner die Livingdesign S.L. aus Spanien angegeben sein, liegt die Sachlage etwas anders. Denn gegen die Livingdesign S.L. existiert nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des EVZ Österreich noch kein Ermittlungsverfahren. Die Vorgehensweise, wie Sie eine Anzeige erstatten, ändert sich dadurch jedoch nicht.

Auch hier gilt:

  • Überprüfen Sie in der Mail mit der Bestellbestätigung sowie in der „Proforma-Rechnung“, wer als Vertragspartner genannt wird.
  • Sammeln Sie sämtliche Unterlagen zu Anbot, Vertragsabschluss, Überweisung und etwaigen weiteren Korrespondenzen.
  • Wenden Sie sich damit an die nächste Polizeiinspektion und erstatten Sie Anzeige wegen Betrugs gegen unbekannte Täter / Verantwortliche der Livingdesign S.L.


Allerdings können Sie kein Aktenzeichen vorweisen, da es noch kein Verfahren gibt. Das EVZ Österreich empfiehlt, den Polizeibeamten auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen Designfurn Ltd. zu verweisen und weiters zu erklären, dass es sich in beiden Fällen um den Onlineshop Infurn.com handelt.

Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) rät Konsumenten, die aufgrund einer Bestellung bei dem Onlineshop Infurn.com zu Schaden gekommen sind, zu viel Geduld. Leider kann keine Einschätzung darüber gegeben werden, ob das Verfahren der österreichischen Staatsanwaltschaft erfolgreich sein wird, also ob die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen bzw. die betroffenen Konsumenten entschädigt werden können.

Mehr Informationen des EVZ Österreich zu Infurn finden Sie hier.

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