Ihr "Europäisches Standardinformationsblatt"
Holen Sie mehrere Angebote ein! Kreditverträge vergleichen ist nun einfach. Um Ihnen den Vergleich von mehreren Angeboten zu ermöglichen, müssen alle Kreditgeber dieselben Parameter und Begriffe verwenden. Das war früher nicht immer der Fall. Wenn in einem Vertrag vom „effektiven Jahreszinssatz“ die Rede ist und ein anderer nur über den „Sollzinssatz“ informiert, vergleicht man Äpfel mit Birnen und wird nicht zu einem Ergebnis kommen.
Nunmehr müssen Kreditinstitute Ihnen rechtzeitig, also noch bevor Sie an ein Angebot gebunden sind, in standardisierter Form Informationen zum Kreditvertrag zukommen lassen. Das kann auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger geschehen.
Folgende wichtige Angaben müssen im Formblatt enthalten sein:
- Art und Laufzeit des Kredites, Angaben zum Kreditinstitut,
- der Gesamtkreditbetrag – das ist die Summe aller Beträge, die auf Grund eines Kreditvertrags zur Verfügung gestellt werden – und die Bedingungen für die Inanspruchnahme,
- den effektiven Jahreszins – dieser drückt die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher als jährlichen Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags aus,
- und den vom Verbraucher zu zahlenden Gesamtbetrag, welcher die Summe des Gesamtkreditbetrags und der Gesamtkosten des Kredits darsstellt. Die Bank muss Ihnen die Kreditbedingungen durch ein anschauliches Beispiel erläutern. In die Berechnung müssen auch Ihre Wünsche etwa bezüglich Laufzeit oder Gesamtkreditbetrag einfließen.
- Den Betrag, die Anzahl und die Fälligkeit der Raten, sowie
- den Kaufpreis der Ware oder Dienstleistung, die mit dem Kreditvertrag finanziert werden sollen, so es sich um einen verbundenen Vertrag handelt. Hier ist dann auch der Sollzinssatz anzugeben.
Weiter sind Informationen zu Verzugszinsen zu geben, es ist sowohl über das Rücktrittsrecht und die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung zu informieren, als auch über den Anspruch des Kreditgebers auf eine etwaige Entschädigung.
Ihr Rücktrittsrecht
Sie können es sich noch anders überlegen.
Innerhalb von 14 Tagen können Konsumenten ohne Angabe von Gründen von Ihrem Verbraucherkreditvertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu
laufen. Die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung – am besten mittels eingeschriebenen Briefes – reicht für die Wahrung der Frist. Haben Sie die zwingenden Angaben zum Kreditvertrag nicht bekommen, beginnt die 14tägige Frist erst ab Erhalt derselben.
Danach erfolgt eine Rückabwicklung des Geschäftes. Der Kreditbetrag muss binnen 30 Tagen samt den seit der Auszahlung angelaufenen Zinsen zurückbezahlt werden. Der Kreditgeber hat Anspruch auf Ersatz der Zahlungen, die er an öffentliche Stellen entrichtet hat. Sonstige Entschädigungen haben Sie nicht zu leisten. Verbundene Restschuldversicherungen sind vom Rücktritt ebenfalls erfasst.
Achtung: Bei hypothekarisch gesicherten Krediten ist die Frist kürzer! Es besteht lediglich ein zweitägiges Rücktrittsrecht.
Die vorzeitige Rückzahlung
Was tun, wenn Sie unerwartet vor Ablauf des Vertrages den Kredit zurückzahlen können?
Sie haben das Recht, den Kreditbetrag jederzeit zum Teil oder zur Gänze zurückzuzahlen. Zinsen dürfen nur bis zum Tag der Rückzahlung verrechnet werden, laufzeitabhängige Kosten sind verhältnismäßig zu kürzen.
Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten?
Der Bank entgehen durch die vorzeitige Kündigung Zinseinnahmen. Dieser Nachteil ist der Bank zu ersetzen. Dazu gibt es aber Ausnahmen:
- Eine Entschädigung ist nicht zu leisten, wenn die Rückzahlung in eine Phase mit variablem Sollzinssatz fällt.
- Das Gesetz sieht einen jährlichen Freibetrag für Konsumenten vor: Erst wenn Sie mehr als 10.000 Euro pro Jahr zurückzahlen wollen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
- Die Bank hat keinen Anspruch auf Ersatz, wenn die Rückzahlung nach Ausschüttung einer Versicherungsleistung erfolgt, die zur Sicherung der Rückzahlung abgeschlossen wurde.
- Wenn der Kredit in Form einer Überziehungsmöglichkeit gewährt wurde, kann von der Bank bei Tilgung keine Entschädigung verlangt werden.
Wie hoch kann diese Vorfälligkeitsentschädigung sein?
Die Kosten sind durch das Gesetz zugunsten der Verbraucher gedeckelt.
- Erstens gilt, dass die Entschädigung die ab Kündigung bis Laufzeitende ausstehenden Zinsen nicht übersteigen darf.
- Liegt die Restlaufzeit des Vertrages unter einem Jahr, kann die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags ausmachen.
- Schließlich darf die Entschädigung in allen anderen Fällen 1% nicht übersteigen.
Ausnahme: Bei hypothekatrisch besicherten Krediten kann eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten vereinbart sein. Hält der Konsument diese nicht ein, kann die Bank eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihr aus der vorzeitigen Rückzahlung entstehenden Vermögensnachteil verlangen. Wird die Frist eingehalten, also erst nach Ablauf gezahlt, gilt die oben genannte Deckelung für Verbraucherkredite.
Unsere Broschüre "Mein Kredit - meine Rechte" können Sie auch hier kostenlos downloaden!