Drei führende europäische Anbieter müssen ihre Webseiten überarbeiten, um sie der Dienstleistungsrichtline anzupassen. Diese verbietet Diskriminierungen von Konsumenten aufgrund ihres Wohnsitzes.
Die Mietwagenunternehmen Hertz, Avis und Europcar wollen nach einem „konstruktiven Dialog“ mit der Europäischen Kommission (siehe Pressemeldung) ihre Geschäftspraktiken dementsprechend neu gestalten.
Hauptkritikpunkt war das so genannte Rerouting, also die automatische Weiterleitung der Konsumenten aufgrund ihrer IP-Adresse an die jeweilige nationale Webseite der Firma. Dadurch war es etwa Verbrauchern aus Österreich nicht möglich, ein Auto über die deutsche Webseite zu mieten, auch wenn es dort günstiger gewesen wäre. Dieses Problem soll es in Zukunft nicht mehr geben.
EU-Kommission informiert über Dienstleistungsrichtlinie
Welche Details die Richtlinie enthält und was sich daraus für Konsumenten ergibt, hat die Kommission in einer anschaulichen Broschüre zusammengefasst. Anhand konkreter Beispiele – darunter auch das Mieten eines Autos – werden die wichtigsten Punkte dargestellt.
Sie können die Broschüre direkt hier herunterladen , finden sie aber auch im Bereich Publikationen auf der Webseite des EVZ Österreich, www.europakonsument.at. Die EU-Kommission hat auch eigens eine Informationsplattform eingerichtet: Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt .
Das Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) hilft bei grenzüberschreitenden Problemen mit Unternehmen im europäischen Ausland (EU, Norwegen und Island).