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Grafik zum Thema Softwarelizenz
Bild: Digital_johavel/shutterstock

Nepp bei Softwarelizenzen

Fakes, unmögliche Aktivierung und doppelte Verrechnung

Es hat Millionen von Kunden betroffen, das Ende der Lebensdauer von Windows7 wurde mit der Einstellung des Supports durch Microsoft und dem Ende von Updates mit Jahresbeginn 2020 besiegelt. Zahlreiche Unternehmen, die sich auf den Weitervertrieb von Softwarelizenzen großer etablierter Softwarefirmen wie Microsoft, Adobe, Corel, Nuance oder Kaspersky preislich günstigeren Konditionen spezialisiert haben, blickten wegen der umfassenden Umstellung auf Win10 auf ein gutes Geschäftsjahr. Den entsprechenden Konsument Artikel zur Umstellung finden sie hier.

Viele Kunden hatten sich entschlossen den Werbeangeboten solcher Firmen zu folgen, die Softwarelizenzen zu billigeren Preisen online anbieten. Die Angebote sind oft bis zu fünf Mal geringer als die Originalpreise. Beispielsweise ist Windows 10 Pro für 14 statt 90 Euro erhältlich. Das Officepaket wird statt für 200 € um 70 € oder gar um 40 € angeboten. Dabei werden nach einer Bestellung im Webshop der Lizenzhändler zuerst Download Links und im Anschluss Produkt- sowie Aktivierungscodes für das erstandene Softwareprodukt gemailt.

Solche Webseiten geben an 100% legal und sicher zu sein, und binnen Minuten die Downloads zu liefern. Oftmals sind sie auch mit Online Shopping-Gütesiegeln dekoriert. Sieht doch also alles ganz gut aus oder?

Fake Shops „phishen“ nach Kundendaten

In dieser Angebotsvielfalt des Internets legen jedoch oft auch betrügerische Webseitenbetreiber Ihre Netze aus und machen sich die Unvorsichtigkeit von Interessenten zunutze, die sich vom Dumpingangebot verleiten lassen. Die Watchlist Internet warnt etwa vor dem unseriösen Anbieter software-outlet24.de (Link zur Warnung). Bei dieser Onlinefalle liegen die Preise nicht nur weit unterhalb der Herstellerpreise, sondern auch weit unter dem Preisniveau für die gleichen Produkte bei anderen Lizenzhändlern. Bei derart unrealistischen Angeboten ist Skepsis angebracht.

In diesem und ähnlichen Abzocke - Shops bekommt man entweder nach der Zahlung keine Ware, hat eine modifizierte Version mit Sicherheitsrisiko oder Funktionseinbußen gekauft oder während der Registrierung nur die eigenen Daten zum Missbrauch hergegeben.

Aktivierungsschlüssel ohne intakte Lizenzen

Bei andere Shops werden offiziell bereits gebrauchte Aktivierungsschlüssel noch einmal verkauft, was nur dann erlaubt ist, wenn die Verkäufer von Billiglizenzen mit der Herstellerfirma einen entsprechenden Vertrag auch über den Vertrieb der Produktlizenz haben.

In einer von uns eingeholten Stellungnahme von Microsoft weist der Konzern darauf hin, dass  der Besitz von Aktivierungskeys und Produktlizenzen nicht gleichzusetzen ist und man unbedingt beide benötigt, um Software korrekt nutzen zu können. Missbräuchlich genutzte Keys können nach einer Überprüfung die Sperrung der Software verursachen. Das passiert, wenn sich herausstellt, dass keine Nutzungsrechte – sprich trotz Kauf des Aktivierungsschlüssels keine Lizenz -  erworben wurden oder diese in firmeneigenen Datenbanken des Herstellers wegen Missbrauch blockiert wurden.

Im Einzelfall stellt sich nun oft heraus, dass diese Erlaubnis nicht an die Wiederverkäufer erteilt wurde und Microsoft juristische Schritte gegen die Firma (zB Microsoft - Klage gegen lizengo.de) eingeleitet hat, oder dass der Lizenzhändler zwar einen gebrauchten Schlüssel ordnungsgemäß weiterverkauft hat, aber den Softwaredownload aus einer nicht offiziellen Quelle anbietet, was wiederum den Endkunden gegen das Urheberrecht verstoßen lässt.

Wichtig für den berechtigen Weiterverkauf durch Dritte ist es, dass ein Entgelt, das dem „wirtschaftlichen Wert der Kopie entspricht“ an den Rechteinhaber Microsoft abgeführt wurde und die erste Nutzung als „zeitlich unbefristet verkauft“ worden war. Außerdem muss die ersterstandene Kopie des Computerprogramms vor dem Lizenzweiterverkauf unbrauchbar gemacht worden sein. Das alles können Kunden natürlich beim Bestellen auf der Seite des Billiglizenzhändlers nicht überprüfen. Die Ausrede vom gutgläubigen Erwerb durch einen Endkunden, den wegen seines Unwissens keine rechtlichen Folgen treffen könnten, greift hier juristisch nicht. Somit steht es Microsoft sogar frei, juristische Schritte gegen unbedarfte Käufer zu setzen.

Unser Rat kann eigentlich nur sein, die Finger von solchen preisgünstigen Angeboten zu lassen. Als Privatperson wird man in der Praxis wohl eher keine rechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, aber im schlimmsten Fall erwirbt man ein Produkt, das man dann nicht nutzen darf und das Geld ist weg.

Doppelte Verrechnung als unseriöse Geschäftspraxis

Zweifelhaft scheint die Geschäftspraxis des Lizenzhändlers vollversion-kaufen.de, welcher Windows und Office Pakete im Angebot hat. Kunden berichten uns lange Zeit nach dem Begleichen der Ursprungsrechnung von der Zusendung einer weiteren Rechnung über eine nie getätigte zweite Bestellung. Seit 2018 häufen sich die Kundenbeschwerden über vollversionen-kaufen.de bei Verbraucherschutzorganisationen und auf deutschsprachigen Kundenforen oder Warnseiten.  Die Verärgerung der Kunden fußt scheinbar immer wieder auf einem ähnlich geschilderten Ablauf:

Kunden bestellen bei vollversion-kaufen.de eine Lizenz für Windows 10 oder ein Office Paket für den Eigengebrauch, entweder als Download oder mittels Speichermedium und zahlen per Kreditkarte oder Paypal. Wiederholt zeigt sich, dass ein paar Monate später, im aktuellsten vorliegenden Fall sogar erst 2 Jahre nach der Bezahlung, eine Inkassoforderung die Kunden erreicht, wegen einer angeblichen und für die Kunden unerklärlichen zweiten Bestellung. Nebenbei erwähnt sei, dass das Speichermedium mit der Software der ursprünglichen Bestellung in einem anderen uns vorliegenden Fall erst Monate später nach Reklamationen seitens des Kunden zugestellt worden war.

Ein zweiter Downloadlink oder zweiter Aktivierungscode der angeblichen Zweitbestellung waren im Email der angeblichen Zweitbestellung nicht zugesandt worden. Stattdessen sendet der Webseitenbetreiber unmittelbar nach dem regulären Bestellvorgang ein weiteres Mail mit einem zweiten Bezahllink und suggeriert so eine weitere getätigte Bestellung. Diese zweite Email und nachfolgende Einzahlungsaufforderungen werden durch vollversion-kaufen.de von den Kunden oft ignoriert, da sie im Warenkorb gar nicht zwei Lizenzen platziert hatten. Wenn sich Kunden dann in Beschwerdeforen darüber aufregen, wirft der Inhaber von vollversion-kaufen.de in seiner Antwort den Kunden vor, nicht auf die Einzahlaufforderungen bezüglich der vermeintlichen zweiten Lizenz per Email reagiert zu haben.

Vollversion-kaufen.de beauftragt im Anschluss das Inkassobüro "National" und dieses beginnt, alle 3 Tage die Forderung einzumahnen und droht schließlich mit einer gerichtlichen Weiterführung der Forderung. Dazu sei erwähnt, dass dermaßen häufige Mahnintervalle laut Standesregeln der Inkassowirtschaft nicht zulässig sind (keine neuen Mahnungen binnen 7 Werktagen), und dass der eingeschalteten National Inkasso GmbH wiederholt vorgeworfen wurde, Forderungen von Abofallenbetreibern vertreten zu haben. Die Geldforderung für die nie bestellte zweite Lizenz erreicht mit den Inkassospesen dann die dreifache Höhe der ursprünglichen aber nicht gerechtfertigten Forderung.

Dubios sind auch die völlig konträren Ergebnisse zu vollversion-kaufen.de bei Bewertungsportalen. Diese reichen von hervorragend bis schlecht. Bei den schlechten Kundenrezensionen antworten die Betreiber zum Beispiel folgendermaßen:

(Zitat) Vielen Dank für Ihre Bewertung. Beachten Sie bitte: Auch bei einer nicht abgeschlossenen Bezahlung, kommt ein kostenpflichtiger Kauf zustande. Sie hätten auch auf die eingehenden Mahnungen und Zahlungserinnerungen reagieren können. Dann hätten wir das Problem gemeinsam mit Ihnen klären und beheben können. (Zitat Ende)

Dass ein Zahlungsabschluss nicht zwingend notwendig ist, um einen gültigen Vertrag zu schließen stimmt aus juristischer Sicht zwar, dennoch ist es entscheidend, dass Kunden mit einer Schaltfläche „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlich gestalteten eindeutigen Buttonlösung den Kauf aktiv bestätigen müssen. Der Vorschlag mit den Kunden gemeinsam „das Problem“ beheben zu wollen, liest sich in den Foren zwar öffentlichkeitswirksam als entgegenkommend, dass aber das gleiche Produkt zweimal verrechnet wurde, worüber Kunden verständlicherweise nicht diskutieren möchten und ihnen im Anschluss vorzuwerfen, es wäre ihre eigene Schuld, wenn sie nicht darauf eingehen, mutet einfach nur dreist und absurd an, zumal sich die Kundenbeschwerden mit gleicher Sachverhaltsdarstellung derartig häufen.

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