Seit 13. Juni 2014 gilt in Österreich das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – kurz VRUG (das Europäische Verbraucherzentrum hat berichtet). Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Konsumenten bei Einkäufen im Internet besser zu schützen.
Mangelhafte Informationen
Die Arbeiterkammer Wien hat in einer Studie 48 repräsentative Onlineshops dahingehend überprüft, ob sie die neuen Bestimmungen umgesetzt haben. Es wurden zwei Aspekte kontrolliert: Einerseits die Einhaltung der so genannten "Button-Lösung", andererseits die Erfüllung der Informationspflichten. Das Ergebnis ist ernüchternd. Während ein Großteil der Onlinehändler (41 Shops) die Bestellbuttons gesetzeskonform beschriftet, mangelt es oftmals an wesentlichen Informationen.
Button-Lösung
Ein Teil des Gesetzes ist die Button-Lösung. Diese sieht vor, dass jener Button, auf den ein Konsument klickt, um eine Bestellung abzuschließen, einen eindeutigen Hinweis auf die mit dieser Bestellung verbundenen Kosten enthalten muss. Das klingt komplizierter, als es ist: In Wahrheit gibt das Gesetz konkrete Formulierungen vor, mit denen der Button beschriftet sein soll, z.B. "Jetzt kaufen" oder "Kostenpflichtig bestellen". Nicht ausreichend ist etwa "Jetzt bestellen", da keine Indikation der Zahlungspflicht gegeben ist.
Laut AK Wien haben sieben Webshops "eine eindeutig gesetzwidrige Beschriftung gewählt". Dieses Ergebnis sei vor allem deswegen überraschend, da die gesetzlichen Vorgaben so eindeutig seien, heißt es in der Studie.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass viele Anbieter den Bestellbutton nicht nur am Ende des Bestellvorgangs anzeigen, sondern auf mehreren Seiten. Das würde zu Unsicherheit unter den Konsumenten führen, die sich nicht sicher sein könnten, ab wann der Bestellvorgang tatsächlich abgeschlossen sei.
Informationspflicht
Ein weiterer wichtiger Punkt des VRUG ist die Pflicht für Onlinehändler, einen Standard an Mindestinformationen zu erfüllen. Dazu zählen einerseits Informationen zu dem angebotenen Produkt, wie z.B. Farbe, technische Details oder Größe, andererseits genaue Angaben zum Preis (inklusive Steuern, Abgaben, Versandkosten etc.). Weiters alle wichtigen Bedingungen des Vertrags, d.h. etwa bei einem Abonnement die (Mindest-)Laufzeit, Kündigungsfristen und Gesamtkosten.
Das Ausmaß der Angaben sollte sich danach richten, welche Informationen der Konsument braucht, um eine Kaufentscheidung zu treffen. Ein Beispiel: Wenn ein Konsument im Onlineshop ein Kleidungsstück kaufen möchte, so sind Angaben zu Material, Größe, Farbe notwendig.
Vorgaben unklar
Hier sieht die AK Wien vermehrt Probleme, die allerdings darin begründet sind, dass das Gesetz diesbezüglich keine so eindeutigen Angaben macht wie vergleichsweise zu den Bestellbuttons. In der Studie heißt es dazu: „Vor allem der Umfang der Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung kann im Einzelnen strittig sein, ebenso die Art der Darstellung dieser Informationen. Dies macht es Online-Shops teilweise nicht leicht rechtskonform zu handeln."
Das spiegelt sich auch in den Untersuchungsergebnissen der AK Wien wider: Lediglich drei der 48 überprüften Onlineshops hätten die gesetzlichen Vorgaben "vollständig richtig umgesetzt". Die meisten Anbieter kommen der Informationspflicht nur teilweise nach, d.h. es fehlen einzelne Angaben oder diese sind nicht ausreichend hervorgehoben.
Weitere Informationen
Die vollständige Studie mit Tabellen zu allen überprüften Webshops finden Sie hier zum Download: AK Wien: Online-Händler im Test
Weitere Informationen zu VRUG und Button-Lösung finden Sie in den entsprechenden Artikeln des EVZ Österreich: Neue Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt und Button-Lösung