Europäische Kommission will die Fluggastrechte in Europa weiter ausbauen.
Nach den neuen Vorschlägen sollen die Fluggesellschaften ausdrücklich dazu verpflichtet werden, ihre Gäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit.
Außerdem soll näher definiert werden, wann Fluglinien wegen "außergewöhnlicher Umständen" keinen Ausgleich zu zahlen brauchen.
Verspätungsdauer von drei auf fünf Stunden verlängert
Die Verspätungsdauer, ab der Passagiere einen Ausgleichsanspruch haben, soll bei allen EU-Flügen und internationalen Kurzstreckenflügen bis zu einer Entfernung von 3.500 Kilometern fünf Stunden betragen.
Die Fluggesellschaften sollen dadurch hinreichend Zeit zur Lösung des betreffenden Problems erhalten und dazu bewegt werden, einen Flug durchzuführen anstatt ihn einfach zu annullieren. Die bisherige Spanne von drei Stunden ist meist zu kurz, um Ersatzteile oder eine Ersatzmaschine einzufliegen.
Klare Beschwerdeverfahren mit Zeitlimits
Die EU-Kommission fordert außerdem klare Beschwerdeverfahren. Die Fluggesellschaften sollen künftig höchstens eine Woche für eine Eingangsbestätigung und zwei Monate für die formelle Beantwortung der Beschwerde Zeit haben. Darüber hinaus schlägt die Kommission Maßnahmen zur Preistransparenz und für einen besseren Fluggastschutz im Fall der Insolvenz von Fluggesellschaften vor.
Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Pressemitteilung und dem ausführlichen Memo.