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Verträge mit Parship

Achtung unseren aktuelleren Artikel zum Thema Parship finden sie hier.

Onlineplattformen zur Partnersuche beschäftigen das EVZ bereits seit Jahren. Viele Konsumenten haben Probleme mit ihren Abos bzw. Verträgen bei diesen Anbietern. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Parship geklagt, da diese ihre Kunden nur unzulänglich über Vertragsverlängerungen aufklären. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat diese Einschätzung in einem Urteil bestätigt (mehr dazu). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was das für Kunden des Partnervermittlers bedeutet, haben wir uns für Sie angesehen:

Keine ausreichende Information

Haben sich Parship-Verträge automatisch verlängert, wenn man nicht zumindest zwölf Wochen vor Ende der gewählten Laufzeit gekündigt hat?

Bei Parship beträgt die Kündigungsfrist zwölf Wochen. Dies wird Ihnen bereits bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sieht vor, dass Sie von einem Unternehmer einen gesonderten Hinweis erhalten müssen, bevor sich Ihr Vertrag automatisch verlängert. Der Unternehmer muss Sie also erinnern, dass sich der Vertrag verlängert, sollten Sie nicht kündigen. Bekommen Sie kein solches Schreiben, kann sich  der Vertrag nicht verlängern, auch wenn der Unternehmer vielleicht anderes behauptet.

Parship hätte demnach vor Beginn der zwölf-wöchigen Frist eine entsprechende Information an seine Kunden schicken müssen.

Tatsächlich hat der Partnervermittler Mails versendet, deren Betreff und Text nicht auf die Vertragsverlängerung hindeutete. Man hätte einen Link anklicken und sich in sein Kundenkonto einloggen müssen, um den gesonderten Hinweis über das Erfordernis einer Kündigung zu erhalten.

Ein solches Schreiben ist für die gesetzlich vorgeschriebene, gesonderte Belehrung vor Beginn der Kündigungsfrist nicht ausreichend. Das hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) in seinem aktuellen Urteil (Az: 129 R 3/17k) bestätigt. Die Begründung: Weder im Betreff noch im Text der Nachricht wird eindeutig und unmissverständlich auf die mangels ausdrücklicher Kündigung stattfindende automatische Vertragsverlängerung hingewiesen. Eine solche Nachricht genügt nicht den Anforderungen des § 6(1)Z2 KSchG. Es kann dadurch also nicht zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen.

Sind Sie auch davon betroffen?

Haben Sie eine Kündigung an Parship geschickt, aber die Antwort erhalten, diese sei zu spät und Ihr Vertrag werde sich daher in den nächsten Wochen verlängern? Oder wurde Ihnen bereits eine Rechnung für ein weiteres Vertragsjahr geschickt?

  • Für beide Varianten finden Sie hier einen Musterbrief, mit dem Sie sich wehren können. Bitte streichen Sie den auf Ihren Fall nicht zutreffenden Passus (also eine der kursiv geschriebenen Optionen).

Parship hat bereits den Betrag für ein weiteres Vertragsjahr abgebucht bzw. Sie haben bereits gezahlt und wollen Ihr Geld zurückfordern?

  • Für diesen Fall nutzen Sie bitte diesen Musterbrief.

Sobald Sie die Vorlage auf Ihre individuelle Situation angepasst und Ihre Daten ergänzt haben, schicken Sie den Brief an Parship (PE Digital GmbH). Am meisten Druck macht eine eingeschriebene Sendung.

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