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Toueistin mit Strohhut am Sandstrand liegend mit Smartphone in Händen
Bild: Kite_rin / Shutterstock

EU Roaming - ab jetzt bessere Internetqualität

Die neue Roaming Verordnung der EU gilt ab dem 1.Juli 2022 und sichert weiterhin das Roaming ohne zusätzliche Kosten, mit weiteren verbesserte Konditionen für Konsumentinnen und Konsumenten. Ebenso schiebt diese Verordnung Kostenfallen bei unbeabsichtigtem Roaming einen Riegel vor. Österreicher*innen telefonierten im  Ausland um rund 20 % mehr im Vergleichszeitraum zum Vorjahr, das sind weit über 250 Millionen Minuten Gespräch und etwa 12 Millionen Roaming SMS im EU Ausland. Dieser Trend das Smartphone im Ausland intensiv zu nutzen hält an, und die EU Verordnung kommt zur Hauptreisesaison gerade zur rechten Zeit.

Bisheriges Auslandsroaming verlängert und verbessert

Für Roamingdienste bei Endkunden ist seit dem 1.Juli 2022 nicht nur wie bisher der gleiche Preis im EU Ausland (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen) wie im Inland für weitere 10 Jahre bis 2032 gesichert, sondern, und das ist neu, auch die gleiche Qualität. Eine Studie vom Februar 2021 belegt, dass rund ein Drittel der EU Reisenden im Ausland eine langsamere Internetverbindung hatte und 28% nach Grenzübertritt auf einen minderwertigeren Funkstandard runtergeschalten wurden. Diese neuen Qualitätsstandards gelten allerdings nach wie vor nicht für die Länder Schweiz oder die Türkei, und seit dem Brexit auch nicht mehr für Großbritannien. Mit diesen  Ländern gibt es keine bilateralen "Roam Like at Home" Abkommen.

Das heißt, Telefonieren, SMS schreiben und im Internet surfen, kosten im Urlaub in der EU weiterhin gleich viel wie zu Hause und es gelten ab nun auch die gleichen technischen Bedingungen wie im Inland. Wer beim Strandurlaub in Italien in gewohnter Qualität und ohne Ruckeln Streamingdienste nutzen will, kann das jetzt machen: Anbieter dürfen seit dem 1.7.2022 nicht mehr die Geschwindigkeit der Datenübertragung im Ausland drosseln. Dies was bisher leider gängige Praxis. Knapp vor der Haupturlaubszeit ist es also auch im Ausland zu erwarten, datenintensive Dienste wie Filme Streamen oder Videotelefonie ohne Einbußen zu konsumieren.

Einschränkung dabei ist, dass im gewählten ausländischen Mobilfunknetz die Technologien derselben Generation verfügbar sein muss, wie beim inländischen. Wenn Sie beispielsweise zu Hause 5G nutzen und es technisch am Urlaubsort angeboten wird, muss Ihr Betreiber sein Möglichstes tun, Ihnen dort eine entsprechende 5G Verbindung zur Verfügung zu stellen. Anders gesagt, wenn Sie zu Hause auf ihrem Handy zum Beispiel mit einem Gigabit pro Sekunde surfen, (z.B. weil sie LTE Advanced nutzen - siehe Mobilfunkstandards), und im Ausland das gewählte Netz nur 3G anbietet, dann ist Ihr Internet dort nach wie vor nur ein Drittel so schnell. Ihr Mobilfunkvertrag oder die Webseite Ihres Anbieters sollte Sie in so einem Fall darüber informieren, wie sich der Datendienst am Zielort von dem, den Sie zu Hause nutzen, wegen technischer Nichtverfügbarkeit unterscheidet. So eine Einschränkung bleibt mit der neuen Verordnung vereinbar und Sie können in so einem Fall keine Beschwerde einreichen. Zur Überprüfung der Netzqualität vor Ort stellt die EU das Online-Tool netBravo zur Verfügung.

Die andere Einschränkung ist nicht neu. „Roam like at home“ ist für Reisen und nicht für Daueraufenthalte gedacht. Wer sich länger im EU Ausland als im Land des Wohnsitzes aufhält und dabei Roaming vier Monate lang nutzt, von dem darf der Telekombetreiber einen Aufpreis verlangen.

Ende der Roamingfallen auf See

Es gab bisher immer wieder Beschwerdefälle von Verbraucher*innen, für die sehr hohe Kosten durch unbeabsichtigtes Roaming auf Schiffen, Flugzeugen oder Fähren​ anfielen. Meist bemerkten Reisende nicht, wie sich ihre SIM-Karte des oft auf lautlos gestellten Geräts automatisch in ein fremdes Satellitennetz einwählten und dann extrem hohe Telefonrechnungen bekamen, wenn dann z.B. ein automatisches Softwareupdate gestartet wurde. Bis 1.Juli 2022 gab es dagegen keine EU Schutzvorschriften. Die neue EU-Verordnung zwingt Telekomanbieter nun dazu, vor einem Koppeln an ein nicht terrestrisches Netzwerk Verbraucher*innen davor zu warnen, statt eine solche Verbindung automatisch einzugehen.
Vorsicht nach wie vor bei Reisen in die Schweiz. Hier wird zwar nicht in Satellitenverbindungen eingewählt, da die Schweiz generell nicht am "roam like at home" teilnimmt, gibt es auch oft böse Kostenüberraschungen auf der Telefonrechnung. Kunden eines österreichischen Netzes etwa, die ein Urlaubsfoto mit 4 MB über ein Schweizer Mobilfunknetz versenden, können schnell einmal 60 € dafür berappen müssen.

Strengere Informationspflichten für Telekomfirmen

Wenn Sie Ihr Telefon oder Apps mit mobilen Daten verwenden, so müssen Sie bei Grenzübertritt über mögliche Gebühren informiert werden. Zusätzlich muss Sie Ihr österreichischer Telekombetreiber warnen, wenn Sie durch Roaming für den Abrechnungszeitraum eine 60 € Grenze erreichen. Wenn zusätzliche Gebühren anfallen oder Sie ein anderes vordefiniertes Limit erreichen, werden die mobilen Dienste automatisch eingestellt (Cut-off-Limit-Mechanismus) und Ihnen darf nichts darüber hinaus verrechnet werden. Sie können aber auch Ihren Betreiber vorab kontaktieren und bewusst auf diesen Schutzmechanismus verzichten. Diese Regelung gilt weltweit!

Ähnliches gilt beim Erreichen von Fair-Use-Limits (vereinbarte maximale Datenvolumen oder Kosten). Wenn in Ihrem Mobilvertrag Fair-Use Einschränkungen vereinbart sind, dann müssen Sie wieder bei Grenzübertritt darüber informiert werden und nochmals beim Erreichen von 80% der vereinbarten maximalen Datenmenge bzw. Datenkosten. Die EU Verordnung deckelt die Großhandelskosten für Datenvolumen für die Operator Firmen untereinander. Das hat für Endkunden den folgenden Vorteil: Wenn Sie Ihr Datenlimit erreichen, können Sie während des Roamings weiterhin Datenvolumen für eine sehr geringe Gebühr bekommen, die ab 2022 nicht mehr als 2 € pro Gigabyte plus Mehrwertsteuer betragen darf. Im Jahr 2027 werden diese Kosten schrittweise auf 1 € weiter fallen.

Vorsicht bei Sonderrufnummern! Neben den bekannteren 0800-Vorwahl Nummern gibt es kostenpflichtige Servicerufnummern (0180x), Mehrwertdienste (0137x) und Premium Dienste (0900). Beachten Sie, dass beim Anrufen von Sonderrufnummern aus dem Ausland hohe Kosten entstehen können, da diese oft nicht unter die "Roam like at Home" Regelung fallen. Vor dem Gespräch muss Ihnen der Bruttopreis pro Minute oder je Anruf genannt werden und zwischen der Ansage und dem Gespräch müssen 3 Sekunden Zeit zum Abbruch des Dienstes liegen. Achtung - die solcherart genannten Preise sind Inlandspreise.

Aufwertung des Euronotrufs 112

Die einheitliche internationale Notrufnummer 112 gibt es schon länger und diese ist auch als Euronotruf bekannt. Diesen gibt es in der Europäischen Union,  Andorra, Färöer-Inseln, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei, Vatikanstadt, Bosnien und Herzegowina und in Russland sowie auch in vielen Ländern in Übersee. Beim Anruf wird man zu lokale Rettungsdiensten weitergeleitet.
Neu seit der Juli 2022 Verordnung ist, dass die Betreiber ihren Kunden bei Auslandsreisen automatisch in Nachrichten an diese Nummer erinnern müssen. Außerdem ist über alternative Möglichkeiten zum Erreichen der Notdienste zu informieren. Dies können Echtzeit-SMS oder Push Nachrichten in Apps sein. Menschen in Notlagen, die nicht anrufen können, haben dann diese zusätzlichen Alternativen zum Hilferuf. Zur Umsetzung dieser Verbesserung haben Telekombetreiber bis Juni 2023 Zeit.

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