Die überwiegende Mehrheit der Berechtigten Verbraucher:innen mit Rückzahlungsansprüchen wurde bereits kontaktiert. Es gibt jedoch nach wie vor ehemalige FTI- und BigXtra-Kund:innen, die eine Pauschalreise bei einem der insolventen Unternehmen gebucht hatten, aber nicht erreicht werden konnten. Mit dem offenen Anmeldeportal können nun die Ansprüche aller Verbraucher:innen geprüft werden, die sich darüber für das Verfahren registrieren.
Die Anmeldung auf dem offenen Online-Portal erfolgt einfach durch Eingabe der sogenannten Toma-Transaktionsnummer (bei Buchung über FTI Touristik GmbH) oder der Buchungsnummer (bei Buchung über BigXtra Touristik GmbH) sowie der persönlichen Daten. Anschließend erhalten Verbraucher ein PIN-Schreiben. Mit der im Schreiben mitgeteilten PIN können sie über ein weiteres Online-Portal die Aufnahme in das Rückabwicklungsverfahren beantragen. Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die gemeldeten Buchungen dahingehend geprüft, ob es sich tatsächlich um erstattungsfähige Pauschalreisen und damit verbundene Reiseleistungen oder nicht erstattungsfähige einzelne touristische Leistungen handelt. Sofern ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, werden die Verbraucher zur Eingabe in den Rückerstattungsprozess eingeladen.
Gleichzeitig schreitet die Prüfung und Bearbeitung bereits eingereichter Rückforderungsanträge sowie die entsprechenden Auszahlungen weiter voran.
Neben dem offenen Portal gibt es auch die auch die Möglichkeit der Einreichung von Rückforderungsanträgen per Post. Dazu bitte den Wegweiser zur Erstattung des DRSF durchlesen.