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Ungarn - viele Beschwerden

Infografik über Mautkosten in Ungarn
Bild: Jeremy / wandering-around.com

Ungarn hat sein digitales Mautsystem früh eingeführt und kontrolliert rigoros elektronisch und systematisch den Autobahnabschnitt nach der Grenze zu Österreich. Es gibt nur noch die digitale Vignette (E-Matriza), am besten man kauft diese im offiziellen Webshop der ungarischen Mautstraßen Betriebsgesellschaft NUSZ.

Nicht staatliche Verkäufer sind weniger wegen eher geringer Zusatzgebühren ein Problem. Stattdessen erreichen uns Beschwerden vor allem wegen Nachforderungen, die manchmal nicht auf Fehler der Autofahrer sondern Eingabefehler währender der Registrierung durch Verkäufer zurückzuführen sind. Schon eigene Datenänderungen unmittelbar nach der Registrierung kosten um die 5 €, spätere nachträglich Anpassungen 46 € und mehr.

Der andere Grund für überraschende Nachforderungen tritt immer wieder dann ein, wenn Sie die E-Vignette bei einem anderen Webshop als dem er staatlichen NUSZ kaufen und es Probleme mit der internen Verrechnung zwischen der Verkaufsfirma und der NUSZ kommt. Wiederverkaufsfirmen reservieren die Registrierung der E-Matrica bei Kreditkartenzahlungen nur vor und finalisieren das Geschäft erst später. Diese finale Transaktion im Hintergrund kann fehlschlagen. Dann wurde Ihnen zwar kein Betrag abgebucht, aber Sie wurden darüber nicht rechtzeitig informiert. So kann es passieren, dass Sie irrtümlich davon ausgehen, den Kaufakt korrekt abgeschlossen haben, die Strecke fahren und nachträglich überraschend gestraft werden.

Ungarn treibt Mautverstöße nationaler Kennzeichen selbst ein und gibt Fälle mit ausländischen Kennzeichen geschlossen an ausländische Inkassobüros ab. Solche Forderungen sind zivilrechtliche Verstöße und können vor österreichischen Gerichten geklagt werden, ein Abgeben an Inkassobüros ist daher zulässig. Ärgerlich sind nur die Inkassogebühren, die nun zusätzlich zur „Zusatzgebühr“ aufgrund des Mautverstoßes zu entrichten sind. Wenn Sie eine solche Forderung vom Inkassobüro (zB. „Euro Parking Collection Plc“ aus London oder „Ungarische Autobahninkasso GmbH“ aus Deutschland) bekommen, kann die Summe schnell über 100 Euro ausmachen.

Geltungszeitraum: Die Jahresvignette gilt vom 1.Januar bis einschließlich Ende Januar des Folgejahres, die Monatsvignette gilt vom Anfangstag bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats (bzw. bis zum letzten Tag eines kürzeren Folgemonats) bis 24 Uhr und die Wochenvignette für zehn aufeinanderfolgende Tage. Ein ungarisches Unikat sind neben den normalen Jahresvignetten, vergünstigte Einjahres-Varianten, die nur für ein einzelnes Komitat (Verwaltungsbezirk) gilt und etwa ein Neuntel der Regulären Jahresvignette kosten (5450 HUF). Wer damit irrtümlich eine Mautstraße abseits des jeweiligen Komitats befährt wird elektronisch erfasst und bestraft.

Strafe: Wer ohne Registrierung auf eine mautpflichtige Strecke auffährt, hat 60 Minuten zum Nachzahlen, entweder online oder an einer Verkaufsstelle an der Straße. Wer in Ungarn ohne Vignette fährt oder beim Kauf falsche Angaben gemacht hat, muss mit einem Bußgeld von 16.220 Forint rechnen, das entspricht rund etwa 41 Euro. Zahlen Betroffene das Bußgeld nicht innerhalb von 60 Tagen, vervierfacht sich die Strafe auf 64.850 Forint (rund 165 Euro). Mehrwertsteuer und Bearbeitungsgebühren durch Inkassobüros kommen noch hinzu. Bei einer unberechtigten Nutzung der Autobahn kann ein Fahrzeughalter für jeden Tag den der Wagen vom Videosystem fotografiert wurde eine Zahlungsaufforderung bekommen. Wer somit z.B. an drei Tagen fotografiert wurde, kann 3 mal gestraft werden und muss das vorerst auch bezahlen. Hier hilft § 7 / A (9) der Mautverordnung Nr. 36/2007. (III.26.), welche besagt, dass die Zusatzgebühren auf Antrag auf maximal zwei Zusatzgebühren begrenzt werden. Dieser Antrag ist aber binnen 15 Tagen zu stellen, man sollte sich damit nicht zu viel Zeit lassen!

Zusätzliche Streckenmaut: keine

Prüfen Sie bei der Dateneingabe (z.B. Fahrzeugkategorie D1 für PKW bis 7 Personen, Kennzeichen, Länderkürzel) bei der Registrierung der Vignette doppelt nach! Es können beim Kauf z.B. an der Tankstelle Verkaufsmitarbeitern vor Ort Ihnen, oder dem Verkaufspersonal Eingabefehler unterlaufen. Unabhängig davon, wer die Daten eingab, Sie sollten die Eingaben jedenfalls nachprüfen, bevor Sie die Mautstrecke befahren! Zudem ist es wichtig einen Abbuchungsbeleg oder einen Screenshot von der Online-Buchung als Nachweis zu haben. Die Quittung (bzw. Zahlungsbeleg per Email bei elektronischen Zahlungen) ist als Nachweis mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen. Auf jeden Fall sollten Sie Buchungsbelege, egal wo gekauft wurde, wegen der Verjährungsfrist zwei Jahre aufbewahren. Wenn Sie vor Ort an einer physischen Verkaufsstelle an Grenzübergängen, den meisten Tankstellen sowie beim ungarischen Automobilclub MAK bezahlt haben, dann den Kassenzettel nicht nur behalten, sondern sicherheitshalber auch kopieren oder abfotografieren, da das Thermopapier nach einigen Wochen unleserlich wird.

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