Valentinstag: Partnervermittlung kann teuer werden
Übermorgen am 14. Februar ist Valentinstag und die konventionellen Möglichkeiten, etwa in Bars, Diskotheken oder bei Veranstaltungen jemanden kennenzulernen, sind wegen der Lockdowns nicht möglich. Mehr als sonst zieht es Menschen auf der Suche nach der großen Liebe oder dem schnellen Flirt hin zu Dating Apps wie Tinder, Parship, Lovescout24, eDarling oder Elitepartner.
Die Werbeindustrie vermarktet den Tag der Liebe längst nicht mehr nur für Verliebte. Singles sind im kommerzialisierten Valentinstag schon lange zur Zielgruppe erklärt worden, Bedürfnisse sollen verstärkt werden. So locken Dating-Apps mit kostenfreien Testzugängen oder Rabatt-Aktionen und versprechen Gleichgesinnte zu finden, ebenfalls auf der Suche nach Romantik am Valentinstag.
Was die Wenigstens jedoch wissen: Auch wenn Sie auf einer Online-Singlebörse einen Vertrag über eine Mitgliedschaft abschließen, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die häufigsten Fälle im EVZ betreffen die größte Vermittlungsplattform Parship, die hierzulande damit wirbt, bei der Vermittlungsquote hervorragend zu sein und 15% aller Ehen in Österreich angebahnt zu haben. Da das Thema Parship beim EVZ ein Dauerbrenner ist, stellen wir dafür mehrere Musterbriefe bereit.
In der Vergangenheit kam es bei europaweit tätigen Vermittlungsagenturen wie beispielsweise Parship oder Elitepartner trotz fristgerechter Kündigung oder Widerruf von Kunden häufig zu Problemen. Die von Kunden durch die Firmen verlangte Entschädigung wegen einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages wurde häufig zu hoch berechnet.
"Um die 480 Euro kostet die kürzeste Mitgliedschaft bei Parship. Es gab immer wieder Fälle wo wir Kunden unterstützen mussten, denen nach ihrem Widerruf ein zu hoher Wertersatz von etwa Dreiviertel der Jahreskosten verrechnet wurde. Anbieter dürfen rechtlich gesehen Wertersatz verlangen, aber laut Europäischem Gerichtshof sind die verlangten 75 Prozent maßlos und unzulässig. “
Andreas Herrmann, Leiter des EVZ Österreich.
Partnerbörsen: EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte
Wie wir bereits berichtet haben, entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Wertersatz in solchen Fällen nur zeitanteilig berechnet werden darf. Anbieter dürfen also nur für jene Tage eine Entschädigung verlangen, in denen Kunden die Leistung in Anspruch nehmen konnten. Für eine Zusatzleistung, beispielsweise für einen Persönlichkeitstest bei der Anmeldung, darf extra verrechnet werden. Dies aber auch nur, wenn schon bei Abschluss der Mitgliedschaft auf diese Zusatzkosten deutlich hingewiesen wurde.
Kostenfalle: Automatische Vertragsverlängerung
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Partnervermittlungen gibt es meist die Klausel, wo nach Ablauf der Vertragslaufzeit eine kostenpflichtige Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr verlängert wird. Oft wird vergessen, dass man spätestens 12 Wochen vor Ende der laufenden Mitgliedschaft kündigen müsste. In Österreich gibt es daher ein konsumentenfreundliches Gesetz, dass Mitglieder vor Ablauf der Kündigungsfrist in einem gesonderten Schreiben auf ihre Möglichkeit zur Vertragsauflösung und die sonstige automatische Verlängerung hingewiesen werden.