Zum Inhalt
Screenshot der Webseite von Eikora mit Warnpiktogramm im Vordergrund
Startseite des online Möbelhandels eikora.de Bild: Screenshot der Startseite von eikora.de erstellt am 29.06.2021

Warnung: eikora.de liefert nicht

Sowohl im ECC-Net als auch im deutschen Verbraucherschutzverband häufen sich Beschwerden über den deutschen Onlinemöbelhändler Eikora, da durch das Unternehmen sehr häufig weder geliefert noch auf Kundenbeschwerden reagiert wird. Ebenso häufen sich Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft über nicht erfüllte Kaufverträge. Wir sprechen daher die Warnung aus, nicht auf dieser Webseite zu bestellen und geben Tipps was zu tun ist, wenn Sie zu den geschädigten Kunden gehören.

Piktogramm zu Thema "Ware nicht geliefert"

Ware nicht geliefert

Um die 40 Strafanzeigen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserlautern zu eikora.de erfasst. Die Gründe sind die gleichen, wie jene Beschwerden, die bei uns im ECC-Net oder auch auf der Bewertungsportal trustpilot eingehen. Zu oft wird die bezahlte Bestellung wochenlang ignoriert, auf Kundenanfragen was denn mit der bestätigten Bestellung geschehen sei, nicht geantwortet und auf Beschwerden und Rücktritte vom Vertrag wegen Nichtlieferung reagiert die Firma nicht. Ebenso wissen wir von einem niederländischen Möbelhersteller, der die Zusammenarbeit aufgrund von unzufriedenstellendem Geschäftsgebaren durch Eikora beendet hat. Es wird von aufgebrachten Kunden wiederholt berichtet, dass der Lagerstand zum Bestellzeitpunkt bei den nicht durchgeführten Lieferungen auf der Webseite als "verfügbar" dargestellt wurde. Seitens der im Februar 2020 gegründeten Firma Eikora wird mit Überforderung durch massive Bestellung während der Corona Krise argumentiert. Wir finden, wenn sich die Probleme derart häufen, müsste der Händler bestehende Aufträge erst abarbeiten und das Chaos durch sich aufstauende Probleme lösen, bevor neue Aufträge und vor allem das Geld von weiteren Kunden angenommen werden. Der Verkauf über die Webseite läuft aber munter weiter.

Zur Illustration ein dem EVZ vorliegendes Kundenzitat:
Ende November letzten Jahres habe ich Möbel zum Kaufpreis von knapp 1900 Euro bei dem Händler Eikora aus Deutschland bestellt. Ich wurde monatelang vertröstet, dass sich meine Lieferung leider verspätet aber in Kürze erfolgen wird. Fakt ist leider, dass seit Wochen niemand telefonisch noch per Mail erreichbar ist. Ich habe schriftlich und mündlich die Rücküberweisung des Kaufbetrags verlangt aber bislang leider vergeblich.

Wenn Sie betroffen sind und eine bezahlte Bestellung aussteht:

Die von uns im EVZ bearbeiteten Fälle sind bis dato ungelöst, wir können den Ausgang noch nicht abschätzen. Wenn Sie uns noch nicht beauftragt haben, versuchen Sie Folgendes: 

  • Setzen sie der Firma Eikora schriftlich (Musterbrief zum Download unterhalb) und am besten eingeschrieben eine Lieferfrist von 14 Tagen bis zu welcher das Unternehmen ihre Bestellung liefern muss.

  • Wenn die Lieferfrist ergebnislos verstreicht und Sie eine Rechtschutzversicherung haben, beauftragen Sie diese bitte umgehend mit der Bearbeitung.
  • Wenn die Lieferfrist ergebnislos verstreicht, erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei. Sie können bei der Einbringung Ihrer Strafanzeigen den Wunsch äußern, sich bei einem eventuell geführten Strafgerichtsprozess als Privatbeteiligte/r anzuschließen, um bei Entschädigungszahlungen dabei zu sein.
  • Sie können auch die zuständige Staatsanwaltschaft Kaiserslautern kontaktieren, und dort eine Strafanzeige aufgeben. Da die Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft mit der Firma Eikora direkt in Kontakt stehen, ist es den Versuch wert über diesen Weg eine Rückerstattung des einbezahlten Betrages zu erwirken, besonders wenn es höhere Beträge sind. (Amtsgericht Kaiserslautern Aktenzeichen: HRB 32866) - Achtung - Das im Impressum von Eikora angeführte Handelsgericht Düsseldorf ist nicht zuständig und die angeführte Handelsregisternummer nicht korrekt.

Links

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Black Friday: Hype und Fakten

Black Friday: Hype und Fakten

Ende November ist Black Friday, der bekannteste Aktionstag des Handels im Jahr. Doch Schnäppchenjäger sollten vorsichtig sein. Den Händlern geht es vor allem darum, Umsatz anzukurbeln und die Warenlager zu leeren. Ob sich die bombastisch beworbene Ersparnis wirklich einstellt, ist oft fraglich.

Nichtlieferung wegen neuer Verpackungsverordnung

Nichtlieferung wegen neuer Verpackungsverordnung

Seit Neujahr müssen Importeure und Firmen ohne Sitz in Österreich einen heimischen Bevollmächtigten für Verpackungsmaterialien ernennen, sonst droht Strafe. Viele Onlinehändler möchten diesen Mehraufwand nicht stemmen. Deshalb ist in Webshops vermehrt zu beobachten, dass Lieferung nach Österreich derzeit ausgeschlossen ist.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang