Die deutsche Fluglinie Air Berlin hat nach langen wirtschaftlichen Turbulenzen einen Insolvenzantrag gestellt. Was bedeutet das für Konsumenten?
Noch nichts entschieden
Zunächst heißt es, abzuwarten, wie das zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg über den Antrag entscheidet. Bis dahin läuft der Betrieb von Air Berlin weiter. Um dies zu gewährleisten, hat die Airline einen Kredit der deutschen Regierung über 150 Mio. Euro erhalten.
Sollte Air Berlin tatsächlich in Konkurs gehen und der Flugbetrieb eingestellt werden, könnte man die Rückerstattung des Ticketpreises nur im Insolvenzverfahren anmelden. Dann würde man allerdings eine Quotenzahlung, also einen gewissen Prozentsatz, erhalten. Für den einzelnen Konsumenten fällt dieser erfahrungsgemäß sehr gering aus.
Tipps des EVZ
Es ist daher vermutlich ratsam, neue Flugreisen bei einer anderen Airline zu buchen. Ein kostenloser Rücktritt von bereits gebuchten Flügen ist derzeit nicht möglich. Die üblichen Stornobedingungen bleiben weiterhin aufrecht. Als Faustregel gilt: Je geringer der Flugpreis, desto höher die Storno- bzw. Umbuchungskosten. Falls Sie stornieren, haben Sie Anspruch auf jene Steuern und Gebühren, die für die Airline nicht anfallen (z.B. Sprit). Diese machen nur einen Teil des Ticketpreises aus.
Im Fall einer Pauschalreise, die Flüge bei Air Berlin inkludiert, ist der Reiseveranstalter für den reibungslosen Ablauf zuständig. Sollten die Flüge nicht stattfinden, muss er sich um eine (gleichwertige) Alternative für Ihren Transport kümmern.
Die Fluglinie informiert auf ihrer Website über den aktuellen Stand. Demnach und laut Medienberichten ist die Tochtergesellschaft NIKI nicht von dem Insolvenzverfahren betroffen.
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir auf unserer Website darüber informieren.