Das Unternehmen Aliaz Cooperation SIA mit Sitz in Lettland wirbt in ganz Europa und lockt seit Jahren Verbraucher in unerwünschte Abonnements. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) im Verein für Konsumenteninformation hat bis dato über 760 Verbraucherbeschwerden bearbeitet, weitere unzählige Fälle wurden von Verbraucherschutzstellen auch in anderen vorwiegend deutschsprachigen Ländern registriert. Es freut uns, dass es einen ersten juristischen Erfolg gegen dieses unseriöse Unternehmen gibt. Aliaz sorgt schon so lange für Verärgerung, konnte aber bisher nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Die Aliaz Onlinewerbung findet sich auf sozialen Medien und auf pornografischen Seiten. Beworben werden Potenzmittel, Pillen zum Abnehmen und andere Wundermittel zum Beispiel gegen Mitesser zu happigen Preisen zwischen 79 und 450 €uro:
Beispiele aus der vollmundigen Aliaz Werbung (Quelle Entscheidung über Strafverhängung CPC):
„Verlängere deinen Penis drastisch mit dem sicheren und natürlichen Präparat, das speziell von Wissenschaftlern entwickelt wurde, um Ergebnisse zu erhalten, die Frauen lieben - und das in nur wenigen Tagen! Die großartigen Ergebnisse bleiben - für immer! Alle Veränderungen bzgl. Länge und Dicke deines Penis die du mit Horsepower+ erzielst, sind permanent. Du wirst dein neu erlangtes Selbstvertrauen für den Rest deines Lebens genießen können!“
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Verbrauchern wird der Anschein vermittelt, eine Gratisprobe oder ein kostenpflichtiges, aber einmaliges Testpaket zu bestellen. Wer seine Daten angibt, im Glauben sich zu nichts Weiterem verpflichtet zu haben, wird bald ein Paket mit den dubiosen Mitteln und die erste Rechnung zugestellt bekommen. Viele Interessierte sind konsterniert, wenn sie merken, dass sie fortan unaufgefordert immer wieder Rechnungen und Pakete von Aliaz erhalten.
Sie sind in einer Abofalle gelandet, bald folgen Inkassoforderungen mit erheblichen Mahnkosten obwohl die Verbaucher aus mehreren Gründen keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hatten. Während manche die Pakete zurück nach Lettland senden, obwohl man das bei nicht bestellten Waren gar nicht tun müsste, bezahlen andere die erste Rechnung und halten so das betrügerische Geschäftsmodell am Laufen. In unserer Erfahrung zeigt sich, dass die Rücksendung oder das Bezahlen der ersten Rechnung auf weitere Mahnung durch Aliaz oder Inkassobüros keinen Einfluss hatten. Im Verständnis von Aliaz besteht ein Abo, die Kunden wissen davon in der Regel nichts und haben dem nie zugestimmt. Wichtig wäre es an diesem Punkt der Rechnung schriftlich zu widersprechen. Eine Anleitung und Musterbriefe zu diesem Zweck befinden sich hier.
Die unlauteren Geschäftspraktiken
Aliaz verstößt so gegen eine Reihe von gesetzlichen Schutzbestimmungen für Verbraucher; etwa beim Widerrufsrecht, bei der Impressumspflicht, beim nicht regelkonformen Anführen von Inhaltsstoffes, beim aggressiven Mahnverhalten oder beim Nichteinhalten von Fernabsatzbestimmungen die für Online Vertragsabschlüsse gelten.
In der Entscheidung zum Urteil wird betont, dass Kunden gezielt getäuscht werden, um zu verschleiern, dass es sich nicht nur um eine einmalige Lieferung handelt und welche Kosten Kunden im Endeffekt verrechnet werden.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) informierte die zuständigen Durchsetzungsbehörden über diese fragwürdigen Praktiken. Die lettische Konsumentenschutzbehörde PTAC schritt nun ein und verhängte eine Geldstrafe von 90.000 Euro. Dabei wurde beinahe die maximale Strafhöhe (100.000) verhängt und das Unternehmen dazu verpflichtet, seine unlauteren Geschäftspraktiken unverzüglich einzustellen und in Zukunft ähnliche Praktiken zu unterlassen.
Dieser konkrete Fall zeigt auch die große Bedeutung des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren als Frühwarnsystem für verbotene Geschäftspraktiken. Durch die intensive Zusammenarbeit des ECC-Net mit den Behörden, in diesem Fall mit dem europaweiten CPC Netzwerk (Consumer Protection Cooperation Network) , konnten ausreichend Nachweise für die Verstöße gesammelt und diese effektiv verfolgt werden.