Zum Inhalt

Alle Veranstaltungen abgesagt

Laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz sind nun alle Veranstaltungen in Österreich abgesagt, vorerst im Zeitraum vom 16. März 2020 bis Ostermontag den 13. April 2020. Außerdem bleiben Restaurants und Bars geschlossen.

Es dürfen sich nur noch bis zu 5 Personen auf einmal treffen, und dies zum Zweck der Bekämpfung des Coronavirus. Generell sind ein Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten und alle Sozialkontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Exekutive kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes und es werden Strafen bei Nichtbeachtung verhängt.

Weitere Details, zB welche Bezirke unter Quarantäne stehen, erfahren Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.

Was ist mit bereits bezahlten Eintrittskarten?

Veranstalter müssen Ihnen den Ticketpreis refundieren, wenn Sie als Kunde mit einer Verschiebung der Veranstaltung und dem Behalten Ihrer Eintrittskarte nicht einverstanden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltung vom Veranstalter selbst abgesagt wurde oder wegen behördlicher Maßnahmen und Verbote nicht mehr durchgeführt wird. Kunden mit Dauer- oder Saisonkarten erhalten eine anteilige Rückerstattung.

Olympische Sommerspiele erst 2021

Zu den bedeutendsten Absagen und Verschiebungen von Großveranstaltungen im Ausland zählt natürlich die der heurigen Olympiade. Nachdem Die Fußballeuropameisterschaft und auch der Songcontest verschoben wurden, war es nicht mehr überraschend, dass sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) nach langem Tauziehen am Dienstag in einer Telefonkonferenz geeinigt hat die Spiele in Tokio auf nächstes Jahr zu verlegen.

Die Veranstalter möchten die Verschiebung möglichst kurz halten und es ist wahrscheinlich, dass die Spiele nicht erst im Sommer, sondern schon im Frühjahr 2021 stattfinden werden.

Absagen der modernen Olympischen Spiele gab es während der Weltkriege schon, eine Verschiebung allerdings noch nie. Der wirtschaftliche Schaden der Verschiebung ist enorm, während das IOC mit etwa 20 Milliarden versichert ist, stemmen die japanischen Steuerzahler die geschätzten Mehrkosten von 50 Milliarden Dollar.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Reiserücktritt bei Hitzewelle?

Reiserücktritt bei Hitzewelle?

Ist bei den Rekordtemperaturen und den damit verbundenen Waldbränden am Urlaubsort ein kostenfreies Reisestorno möglich? Wir erklären von welchen Details die Antwort abhängt.

KreuzfahrtSafari ist insolvent

KreuzfahrtSafari ist insolvent

Wir berichteten Anfang 2021 über die Probleme beim deutschen Kreuzfahrtenanbietr "KreuzfahrtSafari". Seit Ende Juni befindet sich das Unternehmen offiziell im Konkursverfahren. Beschädigte sollten sich beim Insolvenzverwalter registrieren!

AK Klage gegen Bezahldienst Klarna

AK Klage gegen Bezahldienst Klarna

Die Arbeiterkammer registriert zahllose Beschwerden zum Bezahldienst Klarna und klagt nun diese schwedische Bank, die während der Corona Pandemie stark gewachsen ist. Klarna wickelt Online Transaktionen bei Einkäufen in Online-Shops ab und ermöglicht Zahlung auf Rechnung. Auch das EVZ hat täglich Beschwerdeanrufe zu Klarna und erwartet das Urteil mit Spannung.

Streik: Fluglinie muss rückerstatten sagt EuGH

Streik: Fluglinie muss rückerstatten sagt EuGH

Eine Entscheidung des EuGH hat die Fluggastrechte abermals klar gestärkt. Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, können  Passagiere ein Recht auf Entschädigung haben.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang