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Flugzeug der Fluglinie Condor startet
Bild: InsectWorld/shutterstock

Condor: Forderungen wieder möglich

Condor und die Thomas Cook Pleite

Die deutsche Fluglinie Condor mit etwa 60 Flugzeugen und etwa 4900 Mitarbeitern kam 2019 aufgrund des Konkurses ihres Mutterkonzerns Thomas Cook in Bedrängnis und wurde zum Verkauf angeboten. Obwohl die Airline profitabel gearbeitet hatte, fand sich 2019 kein Käufer.

Da der Fortbestand der Firma nicht gesichert aber auch nicht hoffnungslos war, wurde ein Schutzschirmverfahren eingeleitet und die deutsche staatliche Förderbank KfW stellte nach einer Erlaubnis der EU Wettbewerbsbehörde im Herbst einen Überbrückungskredit von 380 Millionen Euro. Dieses Geld wurde benutzt, um den Betrieb bis zu einem erhofften Verkauf aufrecht zu erhalten.

Das so genannte Schutzschirmverfahren gibt es im deutschen Insolvenzrecht seit 2012 und anders als im normalen Insolvenzfall bleibt dabei die Geschäftsführung erhalten und steht über einem von ihr ernannten Sachwalter.

Ein externes Gutachten wird erstellt, in welchem die Lage der Firma als „nicht offensichtlich aussichtlos“ bescheinigt werden muss. Während so ein Schutzschirmverfahren läuft, ist es für geschädigte Kunden unmöglich jegliche Art von Forderungen zu stellen.

Wenn binnen drei Monaten kein glaubhafter Insolvenzplan vorgelegt werden kann, wird so ein Unternehmen allerdings zerschlagen und in einem normalen Insolvenzverfahren abgewickelt, um Forderungen von allen Gläubigern zumindest teilweise bedienen zu können.

So weit ist es aber nicht gekommen, denn am 24.Jänner wurde Condor von der polnischen Fluggesellschaft LOT gekauft und diese möchte die deutsche Airline auch als eigenständige Marke erhalten. Es gibt von Seiten der LOT sogar ehrgeizige Wachstumspläne mit neuen Flugzeugankäufen für die nächsten vier Jahre.

Anspruch auf Ausgleichszahlungen

Durch den Verkauf an die Polen ist das Schutzschirmverfahren nun abgeschlossen und Fluggäste können bei Problemen wieder Entschädigung fordern.

Kunden, die bei Thomas Cook Deutschland Pauschalreisen gebucht hatten, mögen sich wie bisher an den Insolvenzabwickler des Reiseveranstalters selbst wenden.

Im Unterschied dazu können diejenigen Verbraucher, die keine Pauschalreise sondern ein reines Flugticket für einen Condorflug gebucht haben, wie folgt vorgehen:

Wenn Sie ab dem 26.9.2019 gebucht haben, sollten Sie bei Problemen wie gewohnt Entschädigung fordern. Lesen Sie dazu unseren Artikel über Ihre Fluggastrechte.

Für Buchungen vor dem 26.9.2019 sind Forderungen allerdings beim Sachwalter im Hauptschutzschirmverfahren anzumelden:

  • oder die Forderung per Post an folgende Adresse richten:
    Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
    Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung,
    Zentrale Tabellenabteilung,
    Franzosenweg 20, 06112 Halle

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