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Einigung auf EU-Sammelklage

Schlagkräftiger Konsumentenschutz

Der EU-Ministerrat hat sich gestern auf die europaweite Einführung von Sammelklagen geeinigt.

Was ist eine Sammelklage? 

Wenn viele Konsumenten durch ein Unternehmen geschädigt werden, soll das nicht individuell, sondern gesammelt geklagt werden können. Die Konsumenten sollen durch zugelassene Verbraucherverbände vertreten werden. In den Verfahren sollen sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen können.

Mit der neuen Richtlinie wird damit erstmals auf EU-Ebene ein "Instrument des kollektiven Rechtsschutzes" eingeführt.

Mehr Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Pressemeldung des VKI, auf der Website der VKI-Rechtsabteilung sowie des Rates der EU (in englischer Sprache).

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