Zum Inhalt

KreuzfahrtSafari ist insolvent

Wie heuer zu Jahresbeginn berichtet gab es schwerwiegende Probleme für Kreuzfahrtkunden, die ihre Reise bei KreuzfahrSafari anbezahlt hatten, aber trotz coronabedingter Nichtdurchführung keine Rückerstattung bekamen. Stattdessen schoben sich Veranstalter und Vermittler, namentlich die beiden Firmen KreuzfahrtSafari und Reisedienst Kaiser gegenseitig solche Rückabwicklungsansprüche zu. Keine der beiden involvierten Firmen übernahm die Verantwortung über die Rückzahlungen und es war unklar bei welcher der beiden Firmen das Geld von etwa 3000 Kunden nun tatsächlich angekommen war. Nun befindet sich die KreuzfahrSafari GmbH offiziell im Konkursverfahren. Am 23.Juni 2021 hat das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren stattgegeben. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde:

Rechtsanwalt
Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33
10789 Berlin

Betroffene Gläubiger*innen registrieren sich unter KreuzfahrtSafari@voigtsalus.de um über weitere Schritte informiert zu werden!

Daten des insolventen Unternehmens: 
KREUZFAHRTSAFARI GMBH 
AUGUSTE-VIKTORIA-ALLEE 3
3403 BERLIN

Geschäftsführer: Stefan Retzlaff
Eintrag im Handelsregister: HRB 190204 B
Umsatzsteuer-ID Nummer: DE 314453221

Zuständiges Amtsgericht Charlottenburg
in Berlin, mit ​​​​​​Aktenzeichen: 36 IN 3034/21 

Streitpunkt zwischen den Firmen Kreuzfahrtsafari GmbH und Reisedienst Gerhart Kaiser GmbH war hauptsächlich, ob die von Kunden anbezahlten Leistungen an die Veranstalter und Reedereien weitergeleitet worden waren oder nicht. Der Insolvenzverwalter legte klar offen, dass das Unternehmen nicht mehr sanierbar ist. Sollten Sie betroffen sein und eine Reise bei Kreuzfahrtsafari anbezahlt haben, wäre es ratsam das Büro des Insolvenzverwalters Voigt Salus zu kontaktieren und sich bestätigen lassen, ob Ihre Buchung nun in der Konkursmasse enthalten ist oder tatsächlich wie von KreuzfahrtSafari behauptet, bereits an ausführende Drittfirmen überwiesen worden war. Je nachdem wäre Ihre Geldforderung als Gläubiger*in dann entsprechend an jene Seite zu richten. Es gibt auch eine öffentliche Selbsthilfegruppe von Gläubigern auf Facebook, falls Betroffene mit Anderen ihre Erfahrungen austauschen möchten.

Piktogramm zum Thema "Konkursverfahren"

Konkursverfahren

Links

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Logos der 5 größten  Internetkonzerne auf einem Bildschirm, eine dunkle offene Hand greift danach

Neue Schutzregeln für das Internet - DSA & DMA

Google, Facebook & Co sind zu mächtig und dominieren uneingeschränkt den europäischen Markt. Der Digital Service Act der EU stellt viele neue Regeln für Internetriesen auf und zwingt Sie u.a. illegale Inhalte zu löschen oder Verantwortung in Form von hohen Strafen dafür zu übernehmen. Was offline verboten ist soll auch online verboten sein.

Two french SNCF trains in the station of Nice

Ausblick auf neue EU Bahnfahrgastrechte

Die aktualisierten Bahnfahrgastrechte der EU werden 2023 umgesetzt. Die beschlossenen Änderungen sind ein Kompromiss aus weitergehende Forderungen des EU Parlaments und Positionen der Mehrheit der Verkehrsminister des EU Rates, die wiederum mehr nationale und Wirtschaftsinteressen beeinhalten. In Summe ist es eine weitere Verbesserungen der Fahrgastrechte bei der Bahn und auf dem Weg in nationale Gesetze gegossen zu werden. Wegen des #EuropanYearOfRail schon jetzt ein Blick in die Zukunft der Passagierrechte bei der Eisenbahn.

Logo des Bezahldienstes Klarna auf einem Smartphone vor unscharfem Bildschirm mit Webshop

AK Klage gegen Bezahldienst Klarna

Die Arbeiterkammer registriert zahllose Beschwerden zum Bezahldienst Klarna und klagt nun diese schwedische Bank, die während der Corona Pandemie stark gewachsen ist. Klarna wickelt Online Transaktionen bei Einkäufen in Online-Shops ab und ermöglicht Zahlung auf Rechnung. Auch das EVZ hat täglich Beschwerdeanrufe zu Klarna und erwartet das Urteil mit Spannung.

Buch mit Aufschrift European Court of Justice und Gerichtshammer

Streik: Fluglinie muss rückerstatten sagt EuGH

Eine Entscheidung des EuGH hat die Fluggastrechte abermals klar gestärkt. Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, können  Passagiere ein Recht auf Entschädigung haben.

unscharfer Screenshot der Videospielplattform Steam der Firma Valve mit scharfem Lupenabschnitt

Geoblocking – Millionenstrafen im Computerspielsektor

Valve und fünf andere Computerspieldistributoren sprachen sich ab um Produkte in gewissen EU Ländern zu unterbinden. Über 7 Millionen Euro an Bußgeldern wurden verhängt, eine österreichische Firma ist darunter. Verbraucher können uns wettbewerbswidriges Verhalten, etwa wie bei Verstößen gegen die EU Geoblocking Verordnung melden.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang