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EVZ ist offizielle Geoblocking-Kontaktstelle

, aktualisiert am

Mit dem heutigen 3. Dezember 2018 gilt die neue Geoblocking-Verordnung in der gesamten EU. Damit sind Diskriminierungen beim Onlineshopping aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz eines Konsumenten verboten. Mit Geoblocking ist gemeint, dass Konsumenten und Konsumentinnen aus anderen EU Ländern schlechter behandelt werden als inländische Kunden indem etwa früher Einheimischen bessere Preise geboten wurden als Ausländern. 

Piktogramm auf kreisrundem grauen HIntergrundzeigt einen Grenzbalken mit EU Fahne und ein Paket. Beide sind durchgestrichen

Geoblocking ist verboten

Sollte es doch dazu kommen, gibt es in jedem EU-Mitgliedstaats eine Unterstützungsstelle für Verbraucher. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) freut sich, diese Aufgabe seit dem 3.12.2018 übernommen zu haben. Den Vollzugsbehörden kommt in der Durchsetzung der Geoblocking Verordnung besondere Bedeutung zu. Diese sind von Geschädigten zu kontaktieren, wenn Konsumenten nicht nur außergerichtlich mit unserer Hilfe sondern auch behördlich mit Ausblick auf eine Strafverhängung gegen das Unternehmen vorgehen möchten. In Österreich sind bei Verstößen gegen die Geoblocking Verordnung die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, in Städten mit eigenem Statut der Bürgermeister (Magistrate) und in Wien das Magistrat der Stadt Wien) vorgesehen.

Die Geoblocking Verordnung ist auch Teil des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG). Die zuständige Verbraucherbehörde in Österreich ist das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und nicht mehr wie zuvor (bis 17.Jänner 2021) die Bundeswettbewerbsbehörde.

Wir bieten praktische Unterstützung bei Konflikten mit einem Händler im Rahmen der Geoblocking-Verordnung an. Was diese alles umfasst, können Sie in unserem Artikel 7 wichtige Fragen zu Geoblocking nachlesen. Unsere Kontaktdaten zur Beschwerde-Einreichung finden Sie unter Kontakt.

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