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Fernsehen im Digitalen Binnenmarkt - GESCHLOSSEN

Kommission prüft Richtlinie zu Urheberrecht

Konsumenten sehen heute nicht mehr so fern wie noch vor zehn Jahren. Vielfach lösen Online- und Streamingdienste das klassische Fernsehen ab. Dies stellt die EU vor die Herausforderung, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen an das neue Verhalten der Konsumenten anzupassen.

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt die grenzüberschreitende Übertragung und den Empfang von Rundfunkdiensten in der EU. Fragen zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten wurden bisher über die Satelliten- und Kabelrichtlinie gehandhabt. Diese soll nun überprüft und, in Hinblick auf die moderne Nutzungsweise, angepasst werden.

Um dies zu bewerkstelligen, will die EU-Kommission die Meinung derjenigen einholen, die am ehesten betroffen sind: Rundfunkunternehmen, Filmproduzenten,  Verwertungsgesellschaften, Satellitenbetreiber, Internetdienstleister, aber auch Konsumenten und andere Interessensvertreter. Diese können bis zum 16. November an einer öffentlichen Konsultation, in Form eines Fragebogens, teilnehmen.

Mithilfe der Konsultation und einer parallel dazu durchgeführten Studie der Kommission wird einerseits die Funktionalität der Richtlinie, andererseits die Möglichkeit, diese auf Online-Dienste auszuweiten, überprüft.

Weitere Informationen zur Konsultation und die Möglichkeiten zur Teilnahme finden Sie auf der Website der Kommission zum Digitalen Binnenmarkt.

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