Wer bei der niederländischen Airline KLM Flug-Bonusmeilen sammelt, musste bisher fleißig sein. Denn nach 20 Monaten ohne "die Gültigkeit verlängernde Aktivität", sind diese einfach verfallen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen diese Praxis geklagt und jetzt in allen Instanzen Recht bekommen (siehe Pressemeldung). Der Oberste Gerichtshof entschied, dass auf Bonusmeilen dieselbe Rechtsprechung anzuwenden ist wie auf Gutscheine. Das heißt, die Bonusmeilen müssen 30 Jahre gültig sein. Diese Dauer darf von der Airline nicht auf 20 Monate reduziert werden.
Die Entscheidung ist rechtskräftig. Sie können das Urteil hier nachlesen.
Falls Sie Bonusmeilen von KLM gesammelt haben und diese unrechtmäßig verfallen sind, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Berufen Sie sich auf das Urteil des HG Wien vom 13.10.2015 zu 39 Cg 43/14p.