Aufgrund eines Vulkanausbruches auf Island und der damit verbundenen Aschewolke, sowie extremer Schneefälle sind 2010 außergewöhnlich viele Beschwerden eingegangen. In dem Ausnahmejahr wurden 91 726 Fälle verzeichnet, 2011 waren es 52 675, im Folgejahr 2012 insgesamt 56 478.
Es handelt sich dabei um Beschwerden auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung, genauer der "Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Verordnung (EG) Nr. 261/2004)" (siehe Pressemeldung der EU Kommission).
In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Lösung gefunden werden, oftmals brauchen die Konsumenten zur Durchsetzung ihrer Rechte aber Hilfe, zum Beispiel von Verbraucherschutzeinrichtungen. Die nationalen Durchsetzungsstellen gemäß der oben genannten Verordnung können Sanktionen gegen Fluggesellschaften verhängen, allerdings wurde dies im Untersuchungszeitraum nur in einem Prozent aller Fälle gemacht.
Hintergrund des Berichtes ist ein 2013 von der EU Kommission eingereichtes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Fluggastrechte, sowie anhaltende Forderungen von mehreren Seiten (Mitgliedsstaaten, Europäisches Parlament, Fluggesellschaften u.a.) nach einer transparenten und umfassenden Dokumentation von Beschwerden bezüglich Flugreisen in der EU.
Sollten Sie auf einer Flugreise mit Problemen konfrontiert sein, hilft Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) gerne weiter.