Nehmen Sie an der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission teil und geben Sie Ihren Input zu neuen Vertragsbedingungen für den Onlinekauf von digitalen Inhalten und Sachgütern. Die Teilnahme ist noch bis 3. September 2015 möglich.
Das Potential für grenzüberschreitender Onlinehandel innerhalb der EU wird bisher nicht annähernd ausgenutzt. Lediglich 18% der Konsumenten, die 2014 das Internet für private Zwecke genutzt haben, haben grenzüberschreitend online eingekauft, 55% national. 12% aller EU-Händler bieten ihre Waren im Internet auch Konsumenten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten an, während mehr als ein Drittel der Anbieter (37%) rein national tätig sind.
Eines der Hauptprobleme stellen die unterschiedlichen Vertragsbedingungen dar, welche bei grenzüberschreitenden Onlinekäufen zum Tragen kommen. Das verhindert, dass Konsumenten und Händler von allen Vorzügen des Digitalen Binnenmarktes profitieren können.
Das Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, die Meinungen interessierter Akteure einzuholen und einen Weg zu finden, um solche hinderlichen Vertragsbedingungen in Zukunft abschaffen zu können.
Mehr Informationen finden Sie in diesem Artikel des EVZ Österreich: Online-Erwerb von digitalen Inhalten und Sachgütern