Der Binnenmarkt ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Idee. Aus diesem Grund ist es eine Priorität der EU-Kommission, dass es Unternehmen und Konsumenten möglichst einfach gemacht wird, grenzüberschreitend Dienstleistungen anzubieten und in Anspruch zu nehmen.
Der Dienstleistungssektor umfasst z.B. das Bauwesen, Ingenieurwesen und Buchhaltung. Europäische Konsumenten, die solche Services nutzen, werden durch die Dienstleistungsrichtlinie geschützt - alle Informationen dazu finden Sie in unserer gleichnamigen Rubrik.
Die öffentliche Konsultation umfasst folgende drei Punkte:
- Einführung eines Dienstleistungspasses für wirtschaftliche Schlüsselbranchen;
- Abbau regulatorischer Hindernisse für wichtige Unternehmensdienstleistungen und Bauleistungen;
- Versicherungsvorschriften für die Erbringer von Bauleistungen und Unternehmensdienstleistungen.
Sie können die gesamte Umfrage oder - je nach Wissen und Interesse - einzelne Abschnitte davon beantworten. Die Teilnahme ist ab sofort bis 26. Juli 2016 möglich.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen sowie den Fragebogen: Öffentliche Konsultation zur Dienstleistungsbranche