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Infos zu Air Berlin

Fakten, Unklares, Tipps

Update, 13.10.2017

Lufthansa wird große Teile der Air Berlin übernehmen, darunter die österreichische Tocher Fly Niki und der Regionalflieger LGW, sowie 20 weitere Maschinen. Der Deal muss allerdings noch kartellrechtlich geprüft werden, bevor er fix ist. Es soll eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der deutschen Lufthansa, die bereits jetzt den Markt dominiert, verhindert werden.

Was bedeutet der Deal für Konsumenten?

An dem untenstehenden Prozedere bzgl. Rückerstattungen bei Flugannullierungen ändert sich vorerst nichts. Air Berlin fliegt ab spätestens 28. Oktober nicht mehr, Tickets für spätere Flüge verlieren ihre Gültigkeit und werden auch nicht automatisch zu Lufthansa-Tickets.

Allerdings meinte Lufthansa-Chef Carsten Spohr in einem Interview, dass sie versuchen wollen, im Ausland gestrandete Kunden der Air Berlin zu einem "fairen Preis" nach Hause zu transportieren. An den Details würde gerade noch gearbeitet.

11.10.2017

Seit gestern ist bekannt, dass Air Berlin mit Ende Oktober den Flugbetrieb einstellt (wir haben berichtet). Diese Information findet sich inzwischen auch auf der Website:

  • "Ein Flugverkehr unter dem IATA-Airline-Code AB im eröffneten Insolvenzverfahren ist nach gegenwärtigem Erkenntnisstand spätestens ab dem 28. Oktober 2017 nicht mehr möglich. NIKI Flüge sind davon nicht betroffen und werden fortgeführt."

Die Formulierung "nach gegenwärtigem Erkenntnisstand" ist wohl bewusst vage und ein Hinweis darauf, dass sich die Situation jederzeit ändern kann. Außerdem wichtig: Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet. Es ist noch völlig unklar, wann das passieren wird.

Konsequenzen für Konsumenten

Was bedeuten die neuesten Entwicklungen für Kunden von Air Berlin, die von einer Flugannullierung betroffen sind? Wie bereits zuvor ist ausschlaggebend, wann gebucht wurde.

Für Personen, die ihr Ticket vor dem Antrag auf Insolvenz am 15. August gekauft haben, ändert sich nichts. Sie müssen nach wie vor auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens warten, um dann ihre Forderung anzumelden:

  • "Wenn die Buchung vor 15. August 2017 getätigt wurde, ist keine Erstattung möglich. Betroffene Passagiere können ihre Forderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden."

Für alle Anderen gilt laut Air Berlin folgendes:

  • "Wer nach dem 15. August 2017 gebucht hat, erhält eine Erstattung des Flugpreises, wenn sein Flug nicht mehr durchgeführt wird. Umbuchungen auf andere Fluggesellschaften sind nicht möglich."

Eine Besonderheit gilt für jene, die erst im November fliegen sollen:

  • "Zahlungen für Flüge, die ab dem 1. November 2017 durchgeführt werden, sollen durch einen Treuhänder abgesichert werden. Sofern solche Flüge wider Erwarten nicht durchgeführt werden sollten, wird den betroffenen Fluggästen der Ticketpreis erstattet. Dies betrifft nur Buchungen, die ab dem 15. August 2017 erfolgt sind."

Offenbar hofft Air Berlin, dass die bereits gebuchten Flüge im November von anderen Fluglinien übernommen und nicht annulliert werden müssen.

Zusammengefasst: Air Berlin will all jenen, die nach dem Insolvenzantrag gebucht haben und deren Flug gestrichen wird, zumindest den Ticketpreis zurückzahlen. Inwiefern dieses Versprechen eingehalten werden kann, ist aber unsicher.

Laut Medienberichten wird es in den nächsten Tagen eine Entscheidung über die unmittelbare Zukunft von Air Berlin geben.

Tipps des EVZ

  • Wir raten allen Betroffenen, deren Flug gestrichen wird, die Umbuchung auf einen Alternativflug zu verlangen. Dann hätte man eine direkte Leistung und muss nicht darauf hoffen, eine Rückzahlung des Ticketpreises zu erhalten. Air Berlin schreibt zwar auf der Website, dass keine Umbuchungen mehr möglich sind. Allerdings haben uns vereinzelt Konsumenten bis vor kurzem noch erzählt, dass sie umgebucht wurden. Einen Versuch ist es wert und fragen kostet nichts.
  • Von neuen Flugbuchungen bei Air Berlin raten wir dringend ab!
  • Konsumenten, die vor dem 15. August gebucht haben und deren Flug annulliert wurde, müssen eben auf das Insolvenzverfahren warten. Wir empfehlen, sich regelmäßig auf der Website des Insolvenzverwalters über den aktuellen Stand zu informieren.

Leider kann das EVZ derzeit nur mit Informationsauskünften helfen. Eine Intervention bei Air Berlin hat inzwischen leider keine Chance auf Erfolg mehr. Wir werden aber weiterhin regelmäßig über neue Entwicklungen berichten.

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