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Insolvenz von FlyBMI

Britische Airline im Konkurs

British Midland Regional Limited (FlyBMI) ist insolvent. Flüge können daher nicht mehr durchgeführt werden. Im Folgenden haben wir die aktuell verfügbaren Informationen für betroffene Konsumenten zusammengefasst.

Buchung bei FlyBMI

Falls Sie direkt bei FlyBMI oder über ein Reisebüro einen Flug von FlyBMI gebucht haben, liegt Ihnen eine Buchungsbestätigung von FlyBMI vor. In diesem Fall ist es leider sehr fraglich, ob Sie den Ticketpreis zurückbekommen.

Sofern Sie per Kreditkarte gezahlt haben, können Sie bei Ihrem Kreditkartenanbieter um ein "chargeback", also eine Rückbuchung, ansuchen. Streichen Sie hervor, dass BMI die Leistung nicht erbringen kann und seinen Kunden auf der eigenen Website zu einem "chargeback" geraten hat. (Die Website ist leider nicht mehr abrufbar. Stand: 29.04.2019).

Aber Achtung: Die von FlyBMI beschrieben Details zur Vorgehensweise gegenüber Kreditkartenunternehmen sind in Österreich nicht anwendbar! Sie beziehen sich auf englisches Recht, welches die Ansprüche von Konsumenten gegenüber Kreditkartenunternehmen anders regelt. Eine Rückbuchung wäre daher reine Kulanz von Ihrem Kreditkartenanbieter.

Sofern eine endgültige Rückerstattung des Ticketpreises über ein Kreditkartenunternehmen bei Ihnen nicht möglich sein sollte, kontaktieren Sie bitte den Insolvenzverwalter: BMR@bdo.co.uk. Wenn eine Firma insolvent wird, bekommt man maximal eine Quote, also einen Prozentsatz, der geleisteten Zahlung zurück.

Eine Insolvenzabsicherung, wie bei Pauschalreisen, gibt es bei reinen Flugbuchungen derzeit bedauerlicherweise nicht.

Kosten für einen notgedrungen neu gebuchten Flug bei einer anderen Fluglinie bekommen Sie leider nicht ersetzt.

Buchung bei einer anderen Fluglinie

Falls Sie nicht bei FlyBMI gebucht haben, sondern bei einer anderen Airline und BMI den Flug nur durchführen hätte sollen ("operated by FlyBMI"), kontaktieren Sie bitte die Airline, bei der Sie buchten. Das können Lufthansa, Brussels Airlines, Air France, Air Dolomiti, Turkish Airlines oder Loganair sein.

Da BMI hier nicht Ihr Vertragspartner war, können Sie unseres Erachtens von der Airline, bei der Sie ursprünglich gebucht haben, den gesamten Ticketpreis zurückfordern oder verlangen, dass nun eine andere Fluglinie den gebuchten Flug durchführt.

Reiseversicherung

Die Insolvenz von Fluglinien ist normalerweise nicht in Reiseversicherungen gedeckt. Das bedeutet, dass Ihnen weder der Ticketpreis, noch andere Schäden, wie vorab gebuchte Hotels am Zielort oder ersatzweise neu gebuchte Flüge, erstattet werden. Um auf Nummer Sicher zu gehen, können Sie aber natürlich bei Ihrer Reiseversicherung nachfragen.

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