Die Europäische Kommission hat eine Informationskampagne gestartet, um vor allem junge Konsumenten zwischen 18 und 35 Jahren über ihre Rechte in Bezug auf Kredite aufzuklären. Teure Wünsche wie ein neuer Laptop oder eine außergewöhnliche Reise können sich durch solche Verbraucherkredite realisieren lassen. Doch es ist Vorsicht geboten, eine genaue Überprüfung der Konditionen ist unerlässlich, um bösen Überraschungen zu entgehen.
Eine EU-Studie hat ergeben, dass sich die europäischen Verbraucher nicht ausreichend aufgeklärt fühlen. Das hat die EU-Kommission jetzt zum Anlass genommen, gezielt über diesen Teilbereich des Verbraucherschutzes zu informieren. Dabei ist Österreich eines der Fokusländer.
Die Kampagne will besonders auf folgende drei Punkte zu Verbraucherkrediten aufmerksam machen:
- Das Recht auf vorvertragliche Informationen in standardisierter Form (Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite)
- Das Recht auf Rücktritt binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags
- Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung von Verbraucherkrediten
Mehr Informationen über Ihre Rechte bei Verbraucherkrediten finden Sie in diesem Artikel des EVZ Österreich.
Mehr zu der Kampagne in Österreich finden Sie in dieser Pressemitteilung: EU informiert zu Rechtsschutz bei Verbraucherkrediten
Umfrage: Bitte geben Sie der Kommission Feedback zu der Kampagne unter folgendem Link.