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Geparkte Airbus der Billigfluglinie Level Europe
Geparkte Airbus der Billigfluglinie Level Europe Bild: Bruno Guliani/shutterstock

Level Europe insolvent

, aktualisiert am

Die Airline Level Europe GmbH, seit 2018 im heimischen stark umkämpften Marktsegment der Billigfluglinien, hat mit sofortiger Wirkung ihre Tätigkeit beendet. Level Europe war im Besitz der International Airlines Group (IAG), einer Muttergesellschaft, welcher auch British Airways, Iberia und Vueling gehören.

Seit Mittwoch den 17. Juni war es nicht mehr möglich  Flüge auf der Webseite von Level Europe zu buchen.

 

Hintergrund 

So wie alle anderen hiesigen Fluglinien stoppte Level Europe ihren regulären Betrieb mit Mitte März und führte seither im Auftrag des Außenministeriums nur einige wenige Rückholflüge für Urlauber durch, die während der ersten Phase der Coronakrise im Ausland gestrandet waren.

Letzten Freitag reichte die Geschäftsführung von Level Europe den Insolvenzantrag ein und das Verfahren wurde am Samstag (20.6) begonnen.  

Angaben der Kreditschutzverbände zufolge häuften sich Verbindlichkeiten in der Höhe von € 12,3 Millionen an, wobei in dieser Summe die verkauften und ausstehenden Flugtickets nicht berücksichtigt sind. Das Manangement von Level  kommentiert die Firmenpleite damit, dass die Östereichische Regierung keine Finanzspritze wegen der Flugverbote in Aussicht gestellt habe, so wie sie es bei der Austrian Airlines getan hat.  

Das betroffenen Personal von Level  Europe demonstrierte vor dem Bundeskanzleramt, um auf diese Ungleichbehandlung aufmerksam zu machen. 

Bis Juni beschäftigte das Unternehmen cirka 200 Mitarbeiter in Österreich, etwa 40 in Amsterdam, und betrieb eine Flotte von 6 geleasten Airbus 320. 

 

Konsequenzen für Kunden

Passagiere mit bezahlten Tickets haben leider keine Möglichkeit auf Rückvergütung abgesehen von einem eher kleinen Anteil des Ticketpreises, sollten sie beim Insovlenzverfahren ihre Forderung einbringen. Im Unterschied zu Pauschalreisen gibt es bei alleinigen Flugbuchungen keine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung für die Airline. Level Europe ist außer Stande Ersatzflüge bei anderen Fluglinien für ihre abgesagten Flüge anzubieten, wie es auf der Webseite heißt.

Wichtig:

Langstreckenflüge durchgeführt durch FLY Level SL (eine weitere Untergesellschaft der IAG Gruppe, registriert in Spanien) sind von dieser Insolvenz nicht betroffen und werden weiterhin stattfinden. Bitte prüfen Sie den Namen der ausführenden Fluglinie (operating carrier) die auf ihren Reiseunterlagen angeführt ist und stellen Sie sicher bei welcher der beiden Sie Ihren Flug gebucht haben. Bei Unklarheiten, im Falle dass das Ticket bei einer Verkaufsplattform oder Reiseagentur erstanden wurde, rät Level  diese Wiederverkäufer wegen einer Klärung zu kontaktieren.

Forderung bei Gericht einbringen

Es sollte erwähnt werden, dass die Gebühr zur Einbringung einer Forderung im Insolvenzverfahren bei Gericht 23 € beträgt. Deshalb sind Forderungen wegen verfallener Niedrigpreistickets oder ausgestellter Gutscheine oft kaum der Mühe wert, wenn diese bei Ausstellung nicht einen gewissen Kaufwert hatten. Bei ähnlichen Insolvenzverfahren wird oft nur eine niedrige Quote aus der Kokursmasse um die 10% oder weniger erreicht. Diese vom Insolvenzverwalter zur ermittelnde Quote wird erst nach der Sammlung aller Forderungen berechnet und kann entsprechend enttäuschend ausfallen.  

Wenn Betroffene ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden möchten, müssen sie ihre Unterlagen zusammen mit dem Einzahlungsbeleg der Gebühr dem zuständigen Gericht zukommen lassen.

Die offizielle Information zum Insolvenzverfahren findet sich hier.

Wo melde ich die Forderung an?

Forderungen gegen die LEVEL Europe GmbH  (mit der Firmenbuchnummer FN 482069a) können beim Insolvenzgericht unter der Aktenzahl 36 S 54/20p  angemeldet werden:

Landesgericht Korneuburg
Landesgerichtsplatz 1
2100 Korneuburg
Österreich
 

Am einfachsten ist es die Forderung mit diesem Anmeldeformular zu stellen. Die Frist für die Anmeldung der Forderung ist der 28.August 2020. In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung, E-Mail-Adresse und Bankverbindung anzugeben. Als Nachweis der Berechtigung Ihrer Forderung fügen Sie bitte Ihre Flugbuchungsbestätigung und die entsprechende Zahlungsbestätigung (Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung) bei. Wichtig ist außerdem, die Einzahlung der Gebühr vor Absendung der Forderungsanmeldung vorzunehmen, damit man den Einzahlungsbeleg zur Forderungsanmeldung beifügen kann. 

Die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,-- wäre auf folgendes Konto der PSK Postsparkasse einzuzahlen:
BIC: BUNDATWW
IBAN: AT76 0100 0000 0546 0779

Bezüglich der Bezahlung der Gebühr von € 23,- gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Bei Verwendung des Forderungsanmeldungsformulars kann man seine eigenen Kontodaten (IBAN und BIC) angeben und das Gericht zieht die Gebühr ein.
  2. Man bezahlt vorab auf das oben angeführte Bankkonto des Gerichts und legt den Überweisungsbeleg bei.

Achtung: Die Forderungsanmeldung (das Formular) muss in zweifacher Ausfertigung eingeschickt werden.

Es ist auch möglich von Level Europe GmbH ausgestellte Wertgutscheine als Insolvenzforderung bei Gericht einzubringen. Diese sind also nicht wertlos, wie mancherorts im Internet zu lesen sind, sondern können genauso nach Einzahlung der Anmeldegebühr von EUR 23,-- eingebracht werden.

Angebot eines Konkurrenten

Einer der Hauptkonkurrenten von Level  in Österreich, die ungarische Billig-Fluglinie Wizz Air  machte einen Tag nach Bekanntgabe der Firmenpleite ein Angebot für betroffene Level Passagiere, wenn sie den verfallenen Flug nachweisen können. Dabei würde ein Ersatzflug durch Wizz Air  9,99 € kosten, müsste bis zum 31. Juli 2020 stattfinden und eine der folgenden Verbindungen Amsterdam - Mailand Malpensa, Amsterdam - Wien, Málaga - Wien, Barcelona - Wien, Heraklion - Wien, Larnaka - Wien oder Rhodos – Wien nutzen.

Update 16.07.2020
Quelle: Ediktsdatei

1.) Für jeden Passagier ist eine eigene Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht einzubringen.

2.) Für jede einzelne Forderungsanmeldung ist die Gerichtsgebühr von EUR 23,- zu entrichten.

3.) Die Sammelanmeldung (Das ist eine Forderungsanmeldung für mehrere Passagiere) jeglicher Art ist nicht zulässig.

4.) Falls bereits eine Sammelanmeldung eingebracht wurde, ist diese zu verbessern binnen vier Wochen durch:
a.) Neueinbringung korrekter Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht: unter www.justiz.gv.at - BÜRGERSERVICE - Formulare - Insolvenzverfahren allgemein - Anmeldung einer Forderung, erhalten Sie einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
b.) Hinweis auf die für (bloss) eine Forderungsanmeldung bereits entrichtete Gerichtsgebühr
c.) Enrichtung der Gerichtsgebühr für die weiteren Forderungsanmeldungen

5.) Falls Sie bereits eine Forderungsanmeldung eingebracht haben, die nicht den Voraussetzungen laut 4.)a.) dieser Bekanntmachung entspricht, ist ebenfalls eine Verbesserung durch Entsprechung der Aufforderung laut Bekanntmachung 4)a.) vorzunehmen.

6.) Falls diesem Auftrag zur Verbesserung nicht nachgekommen wird, wird die Forderungsanmeldung nicht berücksichtigt und gilt als nicht eingebracht.

Begründung : Jeder Passagier schliesst unabhängig von der Buchungsart oder Zahlung einen eigenen Vertrag über die Beförderung ab, der in rechtlicher Hinsicht die Verträge anderer Passagiere im selben Flugzeug zur selben Zeit unberührt lässt und der jeweils ein eigenes rechtliches Schicksal nehmen kann.

II. Beschluss: Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen wird verlängert auf 28.08.2020.

III. Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

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