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Mehr Kompetenzen für Konsumentenschutz

EU stärkt nationale Behörden

Der europäische Konsumentenschutz obliegt den nationalen Behörden. Das digitale Zeitalter bringt dabei neue Herausforderungen mit sich. Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen längst nicht mehr nur im eigenen Land an und beim Onlineshopping sind Konsumenten vermehrt grenzüberschreitend unterwegs. Umso wichtiger ist es, dass die Behörden zusammenarbeiten und gegen unseriöse, betrügerische Anbieter koordiniert vorgehen können. Durch eine Reform sollen jetzt ihre Durchsetzungskraft in der EU gestärkt werden.

Die wichtigsten Neuerungen

Die Zusammenarbeit der Konsumentenschutzbehörden ist in einer Verordnung geregelt - der so genannten CPC Regulation (Consumer Protection Cooperation Regulation). Dank der Überarbeitung dieser Verordnung sollen die Behörden künftig ermächtigt sein, folgende Schritte zu setzen:

  • Von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken notwendige Informationen zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anfordern.
  • Testkäufe von Waren oder Dienstleistungen, einschließlich „mystery shopping“ (anonyme Testkäufe), durchführen.
  • Die Anzeige eines ausdrücklichen Warnhinweises oder die Beschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einer Online-Schnittstelle  anordnen, wenn keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen, um die Einstellung oder das Verbot des Verstoßes zu bewirken.
  • Strafen wie zum Beispiel Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen.
  • Mit Unternehmern Verpflichtungen vereinbaren, um Folgen von Verstößen zu beheben sowie betroffene Verbraucher darüber informieren, wie sie Schadensersatz beantragen können.

(Auflistung siehe Website des EU-Parlaments)

Sollte eine Betrugsmasche oder ein unseriöses Unternehmen zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten bzw. der EU-Bevölkerung betreffen, wird die EU-Kommission aktiv. In einem solch gravierenden Fall koordiniert sie die Zusammenarbeit der Behörden, um ein starkes gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen. Verbraucherverbände, wie unser ECC-Net, kann außerdem Warnmeldungen ausgeben, um Konsumenten so schnell wie möglich vor weiterem Schaden zu bewahren.

Weitere Schritte und Informationen

Nachdem die Kommission und das Parlament bereits zugestimmt haben, fehlt nur noch der Europäische Rat. Sobald dieser sein OK gegeben hat, haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung der Neuerungen.

Weitere Informationen finden Sie im Factsheet (in englischer Sprache) sowie auf der Website des EU-Parlaments.

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