Gute Nachrichten für Serienjunkies und Musikliebhaber: Künftig werden Anbieter wie Netflix, Spotify oder Amazon ihre Dienste "portabel", also ortsunabhängig, bereitstellen. Darauf haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Komission sowie die Mitgliedsstaaten geeinigt.
Ab Anfang 2018 soll man also auch auf Reisen nicht auf die neueste Folge seiner Lieblingsserie verzichten müssen. Anbieter kostenpflichtiger Online-Inhalte sollen zur so genannten grenzüberschreitenden Portabilität verpflichtet werden. Prominente Beispiele sind also die bezahlten Abonnements bei Spotify Premium, Netflix, Amazon Prime usw. Bei Gratisdiensten, wie z.B. der TVthek des ORF, die den Standort ihrer Nutzer nicht überprüfen, soll die Bereitstellung zunächst freiwillig sein.
Achtung: Diese Regelung gilt nur bei vorübergehenden Aufenthalten in einem anderen Mitgliedsstaat. Laut dem jetzigen Entwurf dürfen die Anbieter stichprobenartig prüfen, von wo aus ihre Abonnenten die Dienste nutzen. Außerdem müssen Anbieter nicht garantieren, dass die Inhalte überall in derselben Qualität wie zuhause bereitgestellt werden. Steht also kein solches Qualitätsversprechen in Ihrem Vertrag, kann es sein, dass Sie im Urlaub Abstriche machen müssen.
Im Juni 2017 werden die Roaminggebühren in der EU abgeschafft (siehe hier). Somit wird das Streamen bzw. Downloaden von Filmen, Serien oder Musik auf Reisen wesentlich günstiger. Der Bedarf von Konsumenten, ihre bezahlten Abos entsprechender Dienste tatsächlich im Ausland nutzen zu können, wird damit vermutlich weiter steigen.
Als nächsten Schritt muss der Text der Verordnung von dem Europäischen Rat und dem Parlament abgesegnet werden. Dann beginnt eine neun-monatige Übergangsfrist für die Umsetzung zu laufen. Die grenzüberschreitende Portabilität ist ein wichtiges Element der Strategie der EU-Kommission für den Digitalen Binnenmarkt.
Nähere Informationen finden Sie in der Pressemeldung der EU-Kommission.