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Neue EU-Verbraucherrechte

Zweijährige Frist zur Umsetzung

Die EU-Institutionen haben sich auf neue Konsumentenschutzrechte geeinigt, die gestern (Dienstag) in Kraft getreten sind. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, diese auf nationaler Ebene umzusetzen. 

Die neuen Vorschriften sollen Verbraucher künftig vor allem bei Onlineverträgen besser schützen. Das wird einerseits durch Regelungen, die mehr Transparenz fördern, und andererseits durch härtere Sanktionen erzielt.

Gemäß einer Pressemeldung der Europäischen Kommission sind dies die Eckpunkte des so genannten "New Deal for Consumers":

  • Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht: Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.
  • Bekämpfung eines Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern: Mit den neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit einem gleichen Produkt in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Güter wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen, eine irreführende Praxis darstellen würde.
  • Stärkere Verbraucherrechte im Internet: Beim Kauf einer Ware auf einem Online-Marktplatz müssen die Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson erwerben, damit sie wissen, auf welchen Schutz sie im Falle von Problemen Anspruch haben. Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.

Quelle: Vertretung der EU-Kommission in Deutschland, 07.01.2020

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf der Website der EU-Kommission.

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