Zum Inhalt

Pokémon Go: Entwickler ändert AGB

Deutscher Verbraucherschutz mit Abmahnung erfolgreich

Die App Pokémon Go begeistert tausende Konsumenten jeglichen Alters. Doch das Spiel hat auch seine negativen Seiten, wie der deutsche Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) aufgezeigt hat. Insgesamt 15 Klauseln in den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen hat der Verband abgemahnt. Jetzt hat der US-amerikanische Hersteller des Spiels, Niantic, reagiert und will die entsprechenden Klauseln ändern.

Kritik bezüglich Datenschutz und Rechtslage

Um die App nutzen zu können, müssen Spieler laut dem vzbv viele persönliche Daten angeben und Zugriff auf solche erlauben. Gleichzeitig sei die Weitergabe der Daten an Dritte ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Nutzers möglich. Niantic hätte den Vertrag mit dem Nutzer jederzeit einseitig kündigen oder verändern können. Die Rückerstattung von In-App-Käufen mit echtem Geld wäre ausgeschlossen.

Bei Streitfragen wäre nur kalifornisches Recht zur Anwendung gekommen. Für Beschwerden hätten Konsumenten daher ein amerikanisches Schiedsgerichtverfahren anstreben müssen. Solche stark benachteiligenden Bestimmungen entsprechen laut den Verbraucherschützern nicht dem deutschen Recht. Niantic hat jetzt versprochen, diese Klauseln zukünftig nicht mehr anzuwenden. Der vzbv hat eine Frist bis Ende des Jahres angesetzt, bis zu welcher die US-Firma ihre Bedingungen ändern muss. Auch schon davor gilt jedoch, dass Niantic diese gegenüber deutschen Konsumenten unterlassen muss.

Nähere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des vzbv.

Pokémon - populäre Monster der 90er

Die kleinen Monstern sind bereits seit vielen Jahren durch eine TV-Serie, Kinofilme und zahlreiche Spiele für Konsolen und Gameboy bekannt. Mit der App hat ihre Popularität einen neuen Höhepunkt erreicht, nicht zuletzt aufgrund des spannenden Konzepts: Das Spiel funktioniert auf Basis der so genannten Augmented Reality, d.h. es verbindet die reale Umgebung der Spieler mit fiktiven Elementen. Die Pokémon-Jäger sehen auf ihrem Smartphone eine Art Stadtplan, auf der die Monster und Kampfarenen angezeigt werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Black Friday: Hype und Fakten

Black Friday: Hype und Fakten

Ende November ist Black Friday, der bekannteste Aktionstag des Handels im Jahr. Doch Schnäppchenjäger sollten vorsichtig sein. Den Händlern geht es vor allem darum, Umsatz anzukurbeln und die Warenlager zu leeren. Ob sich die bombastisch beworbene Ersparnis wirklich einstellt, ist oft fraglich.

Nichtlieferung wegen neuer Verpackungsverordnung

Nichtlieferung wegen neuer Verpackungsverordnung

Seit Neujahr müssen Importeure und Firmen ohne Sitz in Österreich einen heimischen Bevollmächtigten für Verpackungsmaterialien ernennen, sonst droht Strafe. Viele Onlinehändler möchten diesen Mehraufwand nicht stemmen. Deshalb ist in Webshops vermehrt zu beobachten, dass Lieferung nach Österreich derzeit ausgeschlossen ist.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang