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Rückerstattung bei Flugannullierung

Airline muss Gesamtkosten zahlen

Wird ein Flug gestrichen, erhalten Passagiere von der Airline ihr Geld zurück, sowie eine Entschädigung. Das regelt die Fluggastrechte-Verordnung der EU.

Viele Konsumenten buchen ihre Flüge nicht direkt bei einer Fluggesellschaft, sondern über einen Vermittler. Nicht selten kassiert dieser eine Provision. Wie der EuGH jetzt entschied, muss die Airline im Fall einer Annullierung nicht nur ihren eigenen Ticketpreis, sondern auch diese Vermittlungsgebühr an den Kunden erstatten.

Im konkreten Fall hatte ein Konsument über die Plattform opodo.de mehrere Tickets für einen Flug der Airline Vueling nach Portugal gebucht. Dieser wurde gestrichen. Der Konsument erhielt von Vueling zwar den Ticketpreis retour, jedoch nicht die zusätzliche Vermittlungsgebühr von opodo.de. Daraufhin zog er in Hamburg vor Gericht. Dieses wandte sich mit der Bitte um Klarstellung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Laut dessen Urteil muss die Fluglinie die Gesamtkosten an ihren Kunden rückerstatten, das heißt auch die Provision. Allerdings trifft das nur dann zu, wenn die Airline über die Provision informiert war. Das zu klären obliegt dem nationalen Gericht.

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie in der Pressemeldung des EuGH.

Lesen Sie bei uns nach, welche Rechte Sie als Flugpassagier in der EU haben: Probleme auf Flugreisen

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