Letztes Jahr schlitterte die britische Thomas Cook Gruppe mit ihren internationalen Ablegern in Insolvenz. Sehr viele Kunden in ganz Europa hatten Reisen ganz oder teilweise vorausbezahlt.
Im Dezember 2019 entschied die deutsche Regierung, betroffenen Pauschalreisenden den Teil ihrer Ausgaben freiwillig zu erstatten, den weder die Zürich-Versicherung oder andere Insolvenzversicherungen des Konzerns ausgleichen.
Voraussetzung ist allerdings, dass Kunden ihre Ansprüche zuvor beim Insolvenzverwalter gemeldet und bei der Versicherung geltend gemacht haben. Wir haben im Februar über den Ablauf berichtet, damals war die Annahme der Forderung aber noch nicht gestartet.
Ab heute (6.Mai 2020) können Kunden des insolventen Reiseanbieters Thomas Cook online eine Ausgleichszahlung der deutschen Bundesregierung für geplatzte Reisen beantragen.
Das Angebot richtet sich an Kunden, die bei einem deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook-Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht haben. Für Geschädigte der Thomas Cook Österreich AG endete die Einreichfrist am 17.11.2019 und es wurde bis Ende Februar 2020 ausbezahlt. Weitere Forderungen hier sind leider nicht mehr möglich.
Nachdem Sie ihre Daten online eingegeben haben, werden Ihre Ansprüche geprüft. Gläubiger müssen Belege einreichen und anführen, ob und wieviel sie bereits von anderer Seite an Rückerstattungen bekommen haben.
Wenn sie betroffen sind, sehen Sie genau nach, bei welcher Firma aus dem Konzern sie gebucht hatten und wählen sie das entsprechende Portal um Ihre Daten einzugeben:
• für Thomas Cook Touristik GmbH oder Bucher Reisen oder Öger Tours GmbH gilt für Sie dieses Portal:
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
• für Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz (!) bitte hier anmelden:
https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
• für Tour Vital Touristik GmbH gilt diese Anmeldeadresse:
https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de
Anmelden kann man sich bis zum 15. November 2020. Die deutsche Bundesregierung warnt aber, dass Anfangs vermutlich ein starker Andrang zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen wird.