Update, 31.10.2018: Der Streik konnte heute, nach fast einer Woche, beendet werden. Es ist allerdings noch mit Verzögerungen zu rechnen, bis der Betrieb, z.B. bei der Gepäckausgabe, wieder normal läuft.
30.10.2018:
Am Flughafen in der belgischen Hauptstadt Brüssel wird seit Tagen gestreikt. Die Gepäckarbeiter des Dienstleisters Aviapartner haben bereits vergangene Woche ihre Arbeit niedergelegt.
Seitdem sind täglich über hundert Flüge ausgefallen. Viele Passagiere bekommen ihre Koffer nicht zurück oder sind mit großen Verspätungen bzw. Annullierungen konfrontiert.
Auf der Website des Flughafens werden folgende Empfehlungen gegeben:
- Erkundigen Sie sich vorab auf der Website Ihrer Airline über den aktuellen Status Ihres Fluges.
- Reisen Sie möglichst nur mit Handgepäck.
- Kommen Sie nicht zum Flughafen, um Ihr Gepäck abzuholen, bevor Sie persönlich kontaktiert wurden.
Informationen für abreisende Fluggäste:
- Soweit möglich, sollen Passagiere, deren Flug annulliert wurde, nicht am Flughafen warten, sondern sich per Telefon oder Mail bei ihrer Airline melden.
- Das Gepäck wird angeblich trotz allem zum Zielort geschickt. Der Flughafen bittet Passagiere daher, an ihrem Zielort eine Verlustmeldung bei dem lokalen "Lost-and-found"-Schalter ihrer Airline zu machen. Tipp: Das entsprechende Formular heißt PIR: "Property irregularity report".
- Passagiere, die ihren Flug nicht antreten wollen, sollen sich bei dem "Lost & Found"-Schalter direkt am Flughafen Brüssel melden (mehr Infos unter diesem Link).
Informationen für ankommende Fluggäste:
- Solange der Streik andauert, wird voraussichtlich kein Gepäck ausgegeben. Passagiere erhalten bei ihrer Ankunft ein entsprechende Info und können das notwendige PIR-Formular ausfüllen.
Tipps des EVZ
Annullierung: Bei Annullierungen haben Sie das Recht, sich zwischen einer kostenlosen Alternativbeförderung (z.B. Umbuchung auf einen anderen Flug) oder dem kostenlosen Rücktritt und der Erstattung des Ticketpreises zu entscheiden. Außerdem erhalten Sie eine Ausgleichszahlung. Erst kürzlich hat ein deutsches Gericht entschieden, dass ein Streik von Flughafenpersonal kein außergewöhnlicher Umstand ist und den Passagieren daher eine Entschädigung zusteht (lesen Sie mehr).
Gepäcksprobleme: Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder verspätet ankommt, haben Sie das Recht, notwendige Ersatzeinkäufe zu machen. Darunter fallen z.B. Hygieneartikel und Kleidung, die Sie für Ihren Aufenthalt benötigen. Heben Sie sämtliche Rechnungen gut auf und reichen Sie diese bei der Airline ein, um zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Ärger mit dem Fluggepäck.
Allgemeine Informationen zu Ihren Rechten als Flugpassagier können Sie in unserem Artikel Probleme auf Flugreisen nachlesen.