Aufgrund eines zehntägigen Pilotenstreiks, der am 1. Mai 2015 begonnen hat, muss die portugiesische Airline TAP zahlreiche Flüge ausfallen lassen. Da manche Piloten dem Aufruf der Gewerkschaft nicht gefolgt sind, sind die Auswirkungen weniger drastisch als zunächst gedacht. Informationen dazu, welche Flüge betroffen sind, finden Passagiere direkt auf der Website der Fluggesellschaft.
Geplantes Ende des Streiks ist der 10. Mai 2015.
TAP bietet betroffenen Passagieren an, kostenlos Flüge umzubuchen oder zurückzutreten. Sollten diese den Flug nicht antreten, dann erhalten sie einen Gutschein, der innerhalb eines Jahres für einen anderen TAP-Flug eingelöst werden kann. Gemäß der Fluggastrechte-Verordnung haben Sie Anspruch auf Erstattung der Flugkosten binnen sieben Tagen. Sie müssen daher einen Gutschein nicht akzeptieren und können anstelle dessen auf Ihren Anspruch auf Erstattung bestehen.
In den meisten Fällen gilt ein Streik als so genannter "außergewöhnlicher Umstand", sodass kein Anspruch auf eine zusätzliche Ausgleichszahlung besteht. Im Zweifelsfall ist individuell zu prüfen, ob dies zutrifft. Nähere Informationen zu Ihren Fluggastrechten finden Sie in diesem Artikel: Ihre Rechte auf Flugreisen