Ist ein Flug verspätet oder annulliert, bekommen die Passagiere eine Ausgleichszahlung. Das ist in der Fluggastrechteverordnung geregelt. Einzige Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände. Und dazu zählen auch, wie der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden hat, technische Probleme am Flughafen.
Computerausfall in New York
Im konkreten Fall hatten zwei Konsumenten einen Flug bei British Airways von New York über London nach Stuttgart gebucht. Am Flughafen in New York fielen in einem Terminal sämtliche Computersysteme an den Abfertigungsschaltern aus. Dadurch kam es zu starken Verspätungen. Die Passagiere verpassten ihren Anschlussflug und waren schließlich erst neun Stunden später als geplant in Stuttgart. Daraufhin verlangten die Konsumenten eine Ausgleichszahlung von British Airways.
Außergewöhnliche Umstände
Die Fluglinie lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, es hätte sich um außergewöhnliche Umstände gehandelt. Diese Ansicht wurde nun vom BGH bestätigt. Die technischen Ausfälle am New Yorker Flughafen konnten erst nach 13 Stunden behoben werden, da in dem zuständigen Unternehmen gestreikt wurde. British Airways hatte die Ereignisse weder verschuldet, noch hätte sie diese verhindern können. Daher müsse die Fluglinie ihre Passagiere auch nicht entschädigen.
Weitere Details erfahren Sie in der Pressemeldung des deutschen BGH. Mehr über Ihre Rechte auf Flugreisen können Sie in unserem Artikel nachlesen.