Ab 15. Mai 2019 gelten in Österreich die Obergrenzen von maximal 22,8 Cent pro Minute bzw. 7,2 Cent pro SMS.
Seit zwei Jahren gilt bei Aufenthalten im EU-Ausland die Devise "Roam like at home". Das bedeutet, man kann das Handy im gesamten EU-Raum sowie den EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island fast zu den gleichen Konditionen wie zu Hause verwenden, ohne sich Gedanken über anfallende Zusatzkosten machen zu müssen. Details dazu in unserem Artikel "Roaming endet 2017" sowie im Magazin Konsument 7/2017 - EU-Roamingregelung.
Kostenfalle beseitigt
Eine ärgerliche Kostenfalle hat jedoch bis vor kurzem weiterbestanden: Auslandstelefonate, also das Anrufen einer Nummer mit ausländischer Telefonvorwahl vom Heimatnetz aus, waren unverhältnismäßig teuer. Schuld daran waren die von den Telekommunikationsanbietern erlaubterweise verrechneten Zusatzgebühren. Nun hat das EU-Parlament diesen einen Riegel in Form einer Kostenobergrenze vorgeschoben. Das ursprüngliche Ziel, nämlich die komplette Abschaffung der Mehrkosten für die Kunden, ist am Widerstand einiger Länder mit (teil-)staatlichen Telekommunikationsunternehmen gescheitert – darunter Österreich.
Der Kompromiss
Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der lautet: Gespräche ins EU-Ausland dürfen ab 15. Mai 2019 maximal 19 Cent pro Minute kosten, SMS pro Stück 6 Cent – netto, wohlgemerkt. Hinzu kommt also die jeweilige nationale Mehrwertsteuer. Für Österreich ergeben sich somit maximale Kosten von 22,8 Cent pro Minute bzw. 7,2 Cent pro SMS. Die Gesprächskosten betreffend, gilt die neue Obergrenze übrigens auch für das Festnetz. Eine Ausweitung der Gültigkeit auf die oben genannten drei EWR-Staaten soll noch heuer folgen.
Wo die Grenze (noch) nicht gilt
Vorerst nicht angewendet wird die Obergrenze für den Fall, dass man im Rahmen seines Vertrages eine eigene Regelung tritt oder getroffen hat, etwa in Form eines Zusatzpakets. Auf der Website der österreichischen Regulierungsbehörde RTR kann man dazu Folgendes lesen:
"Es ist möglich, weiterhin einen anderen Tarif zu wählen bzw. einen solchen zu behalten, der in Ergänzung zum Basistarif besondere Entgelte für Verbindungen ins Ausland vorsieht. Bei diesem können auch höhere Entgelte für Verbindungen in die EU vorgesehen sein. Betreiber müssen allerdings auf Ihren Wunsch hin jederzeit kostenfrei wieder auf den regulierten Tarif binnen eines Werktages umstellen. Sie können auch wieder auf den alternativen Tarif umsteigen. Nutzen Sie bereits einen alternativen Tarif, muss Ihr Betreiber Sie über dessen Vor- und Nachteile informieren. Wenn Sie nicht ausdrücklich erklären, dass Sie den alternativen Roamingtarif beibehalten wollen, muss Sie der Betreiber am 15. Juli 2019 automatisch auf den regulierten Standardtarif umstellen. Für Nutzerinnen und Nutzer eines alternativen Tarifes erfolgt daher die Umstellung zwei Monate später."
Achtung in der Schweiz
Auch kann es anbieterseitige Sonderregelungen geben. So hat etwa der Mobilfunkprovider spusu 2017 im Alleingang die Zusatzgebühren für Auslandstelefonate komplett abgeschafft, allerdings ausdrücklich nur für die EU-Staaten. Achtung! Die Schweiz gilt hier wie dort als Drittstaat. Es gibt bei Telefonie und mobilem Internet keine Vergünstigungen für EU-Bürger.
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der VKI-Redaktion des KONSUMENT bereit gestellt. Der Originaltext ist auf der Website www.konsument.at erschienen.