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Warnung vor Timesharing Abzocke auf Gran Canaria

Timesharing bezeichnet die Beteiligung an einer Ferienwohnung. Für eine festgelegte Zeit des Jahres steht sie den einzelnen Miteigentümer:innen oder Teilpächter:innen zur Verfügung. Solche zeitanteilige Nutzungsarten von Wohneinheiten in Clubanlagen sind besonders bei Mittel- und Nordeuropäer:innen beliebt. Sie kaufen Anteile oder Nutzungsrechte von Ferienanlagen bei großen Firmen in Mittelmehrländern und auf Urlaubsinseln. Statt der sorgenfreien Urlaubszeit und dem beworbenen "zu Hause Feeling" treten leider immer wieder allerhand Probleme zu Tage.

Fixed, Floating und Timesharing im Teileigentum

Timesharing Gesellschaften bieten unterschiedliche Vertragsarten an. Einerseits befinden sich im gleichen Resort feste Wocheneigentümerschaften. Hierbei steht den Gästen in immer derselben Woche jedes Jahr eine gleich große Wohneinheit zu (Fixed Week Ownership). Normalerweise sind diese bis zu zwei Jahre vor Anreise online oder in einem Call-Center zu reservieren. So haben Sie beispielsweise 30 Jahren lang immer in Kalenderwoche 15  das Apartment Nr.73 im Spring Hotel Vulcano auf Teneriffa bezahlt, egal ob Sie kommen oder nicht.

Ultimativ gibt es dann noch klassische langfristige Timesharing Verträge mit Eigentumsrechten, wo jährlich wiederum fixe Zeitfenster zur Verfügung stehen. Sie kosten sehr viel Geld, vergleichbar mit Wohnungskaufpreisen im Heimatland. Solche Investor:innen in die Clubanlage sind dann echte anteilige Miteigentümer:innen, im Grundbuch eingetragen, und dürfen ihren Anteil auch vererben oder verkaufen. Sie haben wegen laufender Kosten außerdem in Erhaltungsfonds einzuzahlen. Und was überraschen mag - sie bezahlen trotz des hohen Anfangsinvestments sogar pro Aufenthalt vor Ort noch etwas dazu. Im Gegenzug können sie ihre fixe Nutzungsperiode aber auch weitevermieten oder in der Tauschbörse eines Dachverbandes (z.B. RCI) gegen Aufenthalte in Anlagen anderer Mitglieder anderswo eintauschen, wenn sie vom immer gleichen Reiseziel überdrüssig werden sollten.

Auf der anderen Seite gibt es auch dynamische Modelle (Floating Week Ownership) wo verfügbarer Zeitraum und ein Apartment derselben Kategorie bei gewissen Details jährlich variieren können.

In diesem Artikel warnen wir aber vor allem vor Kurzzeitverträgen von bis zu einem Jahr. Streng genommen ist das kein "echtes" Timesharing, aber jenen im Satz zuvor beschriebenen, dynamischen Varianten sehr ähnlich.

Piktogramm zeigt Haussymbol mit Schlüssel und Uhr

Timesharing

Screenshot des Echtzeitservices Flightradar24 zeigt Landkarte und unzähligen Flugzeugsymbole im Anflug auf die Kanaren
Kurz vor Ostern zeigen visualisierte Fluglotsendaten unzählige Flugzeuge im Anflug auf die Kanaren Bild: Screenshot Twitter von Flightradar24 (erstellt 2.5.2023)

Situation auf den Kanaren

Die Kanarischen Inseln, westlich von Nordafrika, ein extraterritoriales Gebiet Spaniens, beliebt als Urlaubsparadies mit Bergen, Stränden und atemberaubender Natur. Gerne wird der Vergleich "europäisches Hawaii" herangezogen. Hier wurde 1988 ANFI vom norwegischen Unternehmer Björn Lyng gegründet. Die ANFI Gruppe sieht sich als das führende Unternehmen im europäischen Timesharing Bereich.

Die Holding Gesellschaft setzt sich aus sieben Subunternehmen zusammen und war bis unlängst ein Joint Venture zwischen den beiden Unternehmen der lokalen Santana Cazorla Brüder und der norwegischen Lyng Familie. Vor allem an der Südwestküste von Gran Canaria betreiben sie große gehobene Unterkunftskomplexe mit zahlreiche Zusatzanlagen wie Yachthäfen, Restaurants, ein Einkaufzentrum, mehrere Golfplätze, künstliche Sandstrände, Jet Ski Verleihe, Bars, Autovermietung, Kinderbetreuung, Supermärkte und andere Freizeitimmobilien. Kurzum, ANFI ist der kommerzielle Platzhirsch auf den Kanaren.

Weitansicht einer rUrlaubsanlage mit vielen großen Hotelgebäuden und Sandstrand sowie türkisblauem Meerwasser im Vordergrund
ANFI betreibt die größten Timesharing Resorts auf Gran Canaria Bild: Serenity - H / Shutterstock

Seit Jahren bekämpften sich an diesem lukrativen Standort von Makronesien die beiden führenden Unternehmenskonglomerate durch feindliche Übernahmen von Aktienmehrheiten und etwas weniger subtil bei der Gunst um Kaufzuschläge von unerschlossenen Küstenabschnitten von der lokalen Verwaltung und manchmal sogar im offenen Konkurrenzkampf der Verkaufsagenten auf der Straße. 2021 wurden aber zwei der Subunternehmen unter Kontrolle der Santana Cazorla Gruppe insolvent, und die Aktieneigentümerin und frühere Hauptkonkurrentin, die Hotelgruppe Lopesan, erlangte die Aktienmehrheit. Dieses Hin und Her in den Besitzverhältnissen und die damit verbundene Pleitebefürchtungen der letzten Jahre haben Konsument:innen, welche Eigentümeranteile von  ANFI Ferienanlagen gekauft hatten, sehr verunsichert. Kaum verwunderlich, denn Clubmitglieder und Timeshare - Nutzer:innen sind gegen Insolvenz von Anbieterfirmen nicht geschützt.

Berichterstattung über die Konkurse von Cazorla und über wegweisende Gerichtsprozesse gegen ANFI, sowie der generell geschädigte Ruf von Timesharing aufgrund dubioser Verkaufsmethoden veranlasste das neue Management seine Angebote nicht mehr "Timesharing"  sondern "Urlaubsmitgliedschaften" zu nennen. An den seit Jahren kritisierten Methoden bei der Vertragsanbahnung in der Timesharing Industrie hat es scheinbar nicht viel geändert. Zuletzt ist ein Rückgang der deutschsprachigen Touristenströme auf Gran Canaria zu beobachten, angeblich wegen Versäumnissen beim Ausbau der Infrastruktur. Unter großem Konkurrenzdruck wenden lokale Verkaufsagent:innen so wie früher wieder unlautere Geschäftspraktiken an:

Touristen In Sommerkleidung spazieren an Verkaufsständen und Palmen vorbei
An frequentierten Touristenorten wird man von OPC angesprochen Bild: Werner Spremberg / Shutterstock

Immer die gleiche Masche

Dem EVZ liegen neue Beschwerden vor, die sich so lesen wie es schon seit zwei Jahrzehnten immer wieder aus diversen klassischen Urlaubsdestination berichtet wurde. Auf Gran Canaria und auch Teneriffa sind Keiler unterwegs. Sogenannte OPCs (Outside Public Contact) sind meist junge Leute, die in den Straßen der Feriengebiete Tourist:innen ansprechen, gerne auch wenn eine Taxifahrt ansteht. Besonders die Playa de Ingles ist das Pflaster, auf dem OPC auf Bauernfang aus sind und versuchen den Urlauber:innen Timesharing Produkte anzudrehen.

Die lokale Verwaltung versucht solche Vorgänge immer wieder einzuschränken, meist eher halbherzig, da die involvierten Firmen viel Steuergeld in die Gemeindekassen zahlen. Die OPC stellen den Erstkontakt gerne mit Rubbellosen her, es ist immer ein Los mit einem "Tagesgewinn" dabei. Um den Gewinn zu bekommen, solle man doch in ein nahegelegenes Resort fahren. Der Gewinn ist zum Beispiel ein Tablet, eine Smartwatch oder eine VIP Nacht im Hotel mit gratis Taxifahrt dorthin. Oder auch ein Nachmittag am Golfplatz, Jetski oder Freizeitpark mit Cocktail in einer coolen Bar einer ANFI Anlage im Anschluss. In Urlaubsstimmung und überrumpelt, sagen viele zu. Am Abholort wartet dann geschultes deutschsprachiges Verkaufspersonal (z.B. von "ANFI Dreams") welches im Anschluss fast zwei Stunden lang durch eine nahegelegene Anlage führt. Im bemüht "lockeren" Gespräch wird immer wieder gefragt ob man hier im nächsten Jahr nicht Urlaub machen wolle. Es kommen weitere Personen dazu und schwadronieren über die Vorzüge von Timesharing in genau diesem Resort. Schließlich findet man sich bei einem Vertragsabschluss über mehrere tausend Euro wieder.

Plan eines Zwei Zimmer ANFI Ferienapartments mit Terasse aus Aufsicht Perspektive
Layout eines zwei Zimmer Apartments einer Club Monte-Anfi Anlage Bild: Screenshot von Booking.com (erstellt 2.5.2023)

Für eine erste Unterkunftsreservierung steht eine sofortige Anzahlung von etwa 900 bis 1200 € an. Das Gesamtangebot kann so aussehen: 60m² Appartement mit Schlafzimmer und Jacuzzi, Wohn-Essbereich mit Inventar, Badezimmer, Terrasse mit Meerblick, inklusive Getränke, für rund 3000 Euro insgesamt. Diese zwei Wochen Aufenthalt sind binnen anderthalb Jahren aufzubrauchen. Bedenkzeit gibt´s keine, man soll gleich unterschreiben. Häufig erklären die Makler:innen auch, dass man nach dem ersten Aufenthalt in eine höhere Kundenklasse aufsteigen könne. Damit sei eine Luxusreise zum einmaligen Vorteilspreis im Rabattclub verbunden. Oder es sei bei Vertragsabschluss ein Gutschein für einen kostenlosen Urlaub bei ANFI inkludiert.

Kein so tolles Angebot

Nach dem mit Champagner versüßten Vertragsabschluss realisieren viele, insbesondere wenn sie im Web andere Reiseangebote verglichen und kritische Kundenbewertungen entdeckt haben, dass das Angebot doch nicht so umwerfend ist. Häufig wird von einem Reinfall berichtet: Die versprochenen Apartments / Hotels sind zu keinem Zeitpunkt verfügbar, denn die Gutscheine oder Reisepakete gelten beschränkt, i.d.R. nur anderthalb Jahre, danach verfallen sie. Die Unterkünfte entsprechen auch nicht ganz der gezeigten Qualität der Vorzeigeapartments. Weitere Leistungen kosten immer extra. Insgesamt erscheint das Ganze teuer, da alle Zusatzkosten wie Strandbesuch, Sonnenliegen, Flüge und Verpflegung dazuzurechnen sind. Ausschließlich die Übernachtung ist inkludiert. Auch wird berichtet, dass die Behauptung nicht stimme, diese Anlagen wären exklusiv über Timesharing zu haben. Wenn man sich umschaut, könne man dieselbe Unterkunftskategorie über Reiseplattformen (z.B. booking.com) direkt und billiger bekommen. Zusammengerechnet fährt man mit einer Pauschalreise bei ähnlichen Leistungen günstiger auf Urlaub.

Für die geleistete Anzahlung von vielen hundert Euro bekommt erstmal gar keine Leistung. Der Tagesgewinn aus dem Rubbellos entpuppt sich als billiges No-Name Produkt aus China. Jene die gerne Golf spielen, hat womöglich der nahegelegene ANFI Golfplatz zum Zuschlag motiviert.  Aber auch hier die Beschwerde. "Ist immer alles ausgebucht, man muss 1 Jahr im Voraus reservieren, ich hätte nicht gedacht, dass ein renommierter Golfplatz bei so einer Abzocke mitmacht", berichtet eine Betroffene. Die gewünschte Unterkunft neben dem Golfplatz ist nie verfügbar. Wir sind nicht überrascht.

Kein Storno möglich?

Bei der Vertragsunterzeichnung wird nicht über das Widerrufsrecht aufgeklärt und auf der ANFI Homepage sind auch keine Stornomöglichkeiten zu finden. Ein Rücktritt vom Vertrag wird mit der Begründung abgelehnt, dass es kein Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- oder Stornierungsrechte gäbe. Liegt die Vertragslaufzeit bei einem Jahr oder weniger, so sind Verbraucher:innen in der Tat nicht durch die EU-Timeshare-Richtlinie geschützt. Dieser Umstand wird von Keilern natürlich gezielt eingesetzt.

Ansonsten, bei langfristigen Verträgen von über einem Jahr, hat die Timesharing Richtlinie der EU ein Rücktrittsrecht deutlich in Artikel 6 verankert. 

Wenn ANFI Personal Ihnen bei der Unterzeichnung zum langfristigen Vertrag kein gesondertes Formblatt für den Widerruf (siehe Artikel 5 Absatz 4) ausgehändigt hat, welches man Ihnen vorgeschrieben, ausgefüllt und schriftlich in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. per Email) zur Verfügung hätte stellen müssen, so verlängert Ihnen das Gesetz die Rücktrittsfrist sogar um ein Jahr.

Laut Artikel 9 der Timesharing Richtlinie sind jegliche Anzahlungen vor Ende der Rücktrittsfrist untersagt. Somit haben Sie auch Anspruch auf die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, so dürfen Ihnen laut § 8 (2) auch keine Kosten entstehen und sie müssen für keine Leistung aufkommen, die vor dem Widerruf möglicherweise erbracht wurden.

Dennoch, auch wenn Sie einen Vertrag unter einem Jahr Laufzeit unterschrieben haben, greift das Recht auf Rücktritt vom Vertrag gemäß der Verbraucherrechterichtlinie und der Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken. Ein erklärter Rücktritt binnen 14 Kalendertagen von einem Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossen wurde, ist somit auf eine den genannten Richtlinien begründet. Da diese auch in spanisches Recht übertragen wurden können Sie bei Bedarf folgenden Musterbrief nutzen:

Piktogramm zeigt Textseite mit dem Wort "Storno" in Großbuchstaben, darunter eine Hand mit Eurobanknoten und einem Fragezeichen

Anzahlung zurückbekommen?

Gut zu wissen: Bei langfristigen Verträgen über Urlaubsprodukte, die für länger als ein Jahr abgeschlossen werden, werden die Zahlungen in Teilbeträgen geleistet. Ab der zweiten Rate können Verbraucher:innen laut Timesharing Richtlinie aus einem Vertrag sanktionslos aussteigen. Dazu müssen sie den Gewerbetreibenden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung für eine bestimmte Rate die Kündigung des Vertrages schriftlich mitteilen.

Allgemeine Tipps

  • Halten Sie sich von Infoveranstaltungen fern! Den aggressiven Verkaufspraktiken kann man sich schwer entziehen.
  • Lassen Sie sich vor Ort nicht zu einem Vertrag überreden und unterschreiben Sie nichts vorschnell! Ist erst der Vertrag unterschrieben, wird es schwer, diesen wieder aufzulösen. Manchmal wird mit einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr getrickst, damit der Schutz der Europäischen Timesharing-Richtlinie nicht mehr greift.
  • Leisten Sie keine Anzahlung. Nicht per Kreditkarte, nicht per Bankomatkarte und keinesfalls in bar. Insbesondere bei Barzahlung ist es fast unmöglich, das Geld zurück zu erhalten.
  • Polizei kontaktieren, wenn Sie während oder nach den Vertragsverhandlungen in irgendeiner Form bedrängt, unter Druck gesetzt oder mit Anrufen belästigt werden.
  • Prüfen Sie die Informationen und Vertragsbedingungen genau und überlegen Sie, ob das angebotene Produkt wirklich zu Ihnen passt. Überlegen Sie gut, ob Sie sich langfristig an einen Ferienort und eine Anlage binden möchten. Was passiert, wenn Sie zum geplanten Zeitpunkt keinen Urlaub bekommen, krank werden oder doch woanders hinreisen möchten? Je nach Vertrag sind dann möglicherweise all Ihre bisherigen Zahlungen verloren.
  • Rechnen Sie in Ruhe nach, ob der Preis tatsächlich vorteilhaft ist. Kalkulieren Sie Flug, Transfer und Verpflegung vor Ort mit ein!
  • Achten Sie auf die Erwähnung von "begrenzte Verfügbarkeiten" im Vertrag! Auch wenn Ihnen vor Ort etwas anderes erzählt wurde. Das kann bedeuten, dass Sie das gebuchte Appartement zur gewünschten Zeit nicht nutzen können. In so einem Fall eine solche Unverfügbarkeit übers Jahr dokumentieren!
  • Achten Sie auf missbräuchliche Vertragsklauseln - etwa wenn darin ein Vertragsrücktritt verboten wird, eine überhöhte Vertragsstrafe oder die Zuständigkeit von Gerichten festgelegt ist, die weit von Ihrem Wohnsitz entfernt sind.
Piktogramm zum Thema "Tipp des EVZ"

Tipp des EVZ

Fazit

Bei langfristigen Timesharing Produkten, wo ein Teil der Anlage gekauft wird (dingliches Recht) ist der wirtschaftliche Nutzen von Ferienwohnrechten fraglich. Im Vergleich zu aufeinanderfolgend gebuchten Pauschalreisen, ist eine Investition in das Wohnrecht an sich und die unvorhersagbare, künftigen Betriebs- und Instandhaltungskosten der Gesamtanlage ein Preisrisiko und insgesamt wahrscheinlich teurer. Ebenso stehen die beworbenen Tauschbörsen für erworbene Wohnrechte in der Kritik, da dort in der Hochsaison keine passenden Reisezielen zu finden sind. Der Weiterverkauf von Ferienwohnrechten ist in der Regel theoretisch möglich, gestaltet sich in der Praxis jedoch als extrem schwierig.

Bei kurzfristigem Timesharing und ähnlichen Produkten (Schuldrecht) werden zu oft fragliche Methoden angewandt, indem potentielle Interessent:innen in die Anlagen gelockt werden. Bei Verkaufsveranstaltungen werden sie im Zuge dessen unter psychologischem Druck zur Vertragsunterzeichnung gedrängt. Dabei ausgestellte Gutscheine entpuppen sich als nicht einlösbar. Zudem sind die Gesamtkosten im Vergleich zu Pauschalreisen oft teurer, da nur die blanke Unterkunft inkludiert ist. Abgesehen von den stundenlangen Werbebemühungen der Verkaufsagent:innen bei der Anbahnung ist davon auszugehen, dass der Aufenthalt in den Resortanlagen mit künftigen Werbeveranstaltungen verbunden ist. Hierbei wird versucht, Konsument;innen zum Wechsel zu langfristigen Produkten zu überreden.

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