Nun ist es soweit: Mit 15. Juni fallen die Roaming-Gebühren in der EU. Das bedeutet, dass Konsumenten künftig im Urlaub zum selben Tarif wie zuhause telefonieren, SMS schicken und surfen können.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die sieben wichtigsten Punkte der neuen Regelung zusammengefasst. Wesentlich ist dabei, dass sie nur innerhalb der EU gilt. Wer also eine Fernreise macht oder in ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz oder Türkei fährt, zahlt weiterhin. Gebührenpflichtig sind außerdem Telefonate, die aus Österreich ins Ausland geführt werden.
Ein Beispiel: Lisa fährt ihre italienische Freundin Maria in Rom besuchen. Gleich nach ihrer Ankunft ruft sie ihre Mutter an, um Bescheid zu geben, dass sie sicher gelandet ist. Dieses Telefonat kostet Lisa nichts, da es unter die neue Roaming-Verordnung fällt. Einige Tage später ruft die besorgte Mutter bei Maria an. Für diesen Anruf muss Lisas Mutter Gebühren zahlen.
Achtung: Mobilfunkbetreiber können Roaming in ihren Tarifen ausschließen. Erkundigen Sie sich vor einer Auslandsreise bei ihrem Anbieter, ob Roaming inkludiert ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des VKI.