Airbnb ist eine Plattform für die Vermittlung privater Unterkünfte - Zimmer, Wohnungen, Häuser. Das amerikanische Unternehmen konnte sein Angebot in den letzten Jahren enorm ausweiten. Inzwischen kann man beinah überall die Alternativen zum klassischen Hotel buchen.
Urteil in den USA
Eine Klage gegen ihr Geschäftskonzept wollte Airbnb mit dem Argument abwenden, dass es nur eine Plattform sei. Daher wäre es nicht dafür verantwortlich, welche Inhalte Nutzer online stellen. Es müsse weder kontrollieren, ob die Angaben richtig seien, noch ob der Privatanbieter eine Genehmigung für das Vermieten seiner Unterkunft hat. Das Unternehmen beruft sich dabei auf ein entsprechendes US-Gesetz, wonach Plattformen nicht für die Beiträge ihrer User verantwortlich seien.
Das Gericht in San Francisco, der Heimatstadt von Airbnb, hat diese Argumentation jedoch nicht gelten lassen. Zukünftig muss die Firma demnach sicherstellen, dass die Privatvermieter ihre Wohnungen bei der Stadt angemeldet haben (siehe ORF-Artikel).
Situation in Österreich
Auch hierzulande wird schon lange überlegt, wie man mit dem Vermittler umgehen soll. Wenn Privatpersonen ihre Unterkünfte vermieten, ohne dies zu melden, haben sie gegenüber klassischen Hotels einen Vorteil: Sie machen Gewinn, ohne Steuern zu zahlen.
Ab 2017 sind in Österreich auch Airbnb-Vermieter zur Abgabe der Ortstaxe verpflichtet. Damit geht automatisch eine Meldung bei der Stadt als Vermieter einher. Informationen dazu finden Sie auf wien.at.
Im Zusammenhang mit oben genanntem Urteil wäre es daher denkbar, dass Airbnb zukünftig einen Nachweis dieser Meldung verlangt, bevor ein Anbieter seine Privatunterkunft über die Plattform anbieten kann. Ob das tatsächlich so kommt und wie eine solche Regelung im Detail aussehen würde, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.