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Urteil gegen Amazon

Buttonpflicht nicht eingehalten

Amazon ist nicht mehr nur eine Onlineshopping-Plattform. Der Konzern bietet seit längerem ein kostenpflichtiges Abo mit erweiterten Funktionen und Services an. "Prime"-Kunden haben beispielsweise Zugriff auf einen Video- und Musik-Streamingdienst und erhalten Paketlieferungen schneller.

Irreführende Formulierung

Der deutsche Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat Amazon geklagt, da bei der Bestellung des Abos nicht ausreichend auf die Kosten hingewiesen wurde. Das OLG Köln hat den Verbraucherschützern Recht gegeben. Der Bestellbutton "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig", wie er von Amazon genutzt wurde, sei irreführend. Konsumenten könnten glauben, dass es sich um ein kurzfristiges kostenloses Angebot handelt. Die Formulierung deutet nicht eindeutig darauf hin, dass das Abo jedenfalls zu einem kostenpflichtigen Vertrag wird. Amazon hat daher die so genannte Buttonpflicht, die in der gesamten EU gilt, nicht eingehalten.

Gemäß der Buttonpflicht muss bei Onlinebestellungen eindeutig auf die Kostenpflicht hingewiesen werden. Die letzte Schaltfläche muss entsprechend beschriftet sein, z.B. mit "Kostenpflichtig bestellen" oder "Jetzt kaufen".

Das Urteil ist rechtskräftig. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des vzbv. Sollten Sie online einen Vertrag abgeschlossen haben, bei dem die Buttonpflicht nicht eingehalten wurde, können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen, um den Unternehmer anzuschreiben.

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