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Urteil gegen KLM

Gebühren für "no show" unzulässig

Update, 10.04.2019: Urteil gegen Brussels Airlines

Der VKI konnte ein weiteres Urteil wegen unzulässiger "No-Show"-Klauseln erwirken. In einer zweiten Klage gegen die belgische Brussels Airlines bestätigte das HG Wien erneut, dass die Einhebung von Gebühren ohne Berücksichtigung der Gründe für ein Nichtantreten eines Fluges gröblich benachteiligend sei. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung.

02.04.2019: Urteil gegen KLM

Die niederländische Fluglinie KLM Royal Dutch Airlines verrechnete Kunden teils hohe Gebühren, wenn sie Flüge nicht wie gebucht nutzten. Diese so genannten "No-Show"-Klauseln sind laut einem aktuellen Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) unzulässig.

Hohe Gebühren bei Nichtantritt

Wer z.B. nur den Hinflug, nicht aber den Rückflug antritt, wurde bei KLM kräftig zur Kassa gebeten. Diese Kosten lagen zwischen 125 und 3000 Euro, je nach Flugziel und Beförderungsklasse. Für die frühzeitige Herausgabe des Gepäcks wurden außerdem 275 Euro verrechnet. Dabei wurde keine Rücksicht darauf genommen, warum die Passagiere ihre Flüge nicht oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten können.

Erfolgreiche Klage des VKI

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die enstprechenden Klauseln im Auftrag des Sozialministeriums abgemahnt. Das HG Wien bestätigte nun, dass diese gröblich benachteiligend seien, da diese Regelung nicht nur Kunden betreffe, die das Tarifsystem ausnützen wollen, sondern auch jene, die ohne Verschulden das gebuchte Ticket nicht vollständig in Anspruch nehmen können (z.B. wegen einer Verspätung des Zubringerfluges). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie auf der Website des VKI sowie der VKI-Rechtsabteilung. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Passagier in der EU in unserem Artikel "Probleme auf Flugreisen" oder berechnen Sie ganz einfach Ihre Ansprüche mit dem Flight Calculator.

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