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Urteil gegen Laudamotion

23 Klauseln rechtswidrig

Die Rechtsabteilung des VKI hat erfolgreich gegen Laudamotion geklagt. Das Landgericht Korneuburg bestätigte, dass 23 Klauseln der Fluglinie rechtswidrig seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ausführliche Informationen, welche Klauseln das betrifft, sowie das Urteil im Volltext finden Sie auf der Website der Rechtsabteilung: www.verbraucherrecht.at

In einem zweiten Verfahren, das der VKI gegen Laudamotion führt, geht es um die Check-in Gebühr am Flughafen (lesen Sie mehr). Hier gibt es noch kein abschließendes Urteil.

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