Wenn man ein Auto mietet, ist im Normalfall geregelt, ob man es vollgetankt zurückbringen muss. Eine österreichische Mietwagenfirma verrechnete Kunden, die das Auto nicht vollgetankt zurückbringen, eine Pauschale von 3,80 Euro pro Liter. In einer Verbandsklage wurde argumentiert, dass diese Pauschale die eigentlichen Treibstoffpreise weit übersteigen würde und die Regelung daher "gröblich benachteiligend" sei.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass die Pauschale gerechtfertigt ist. Neben den Kosten für den Sprit ist es für die Firma auch ein großer Aufwand, einen Wagen selbst aufzutanken. Laut OGH fallen für das Mietwagenunternehmen pro Auto rund 60 Euro an. Weiters haben sich jene Konsumenten, die den Pauschalpreis zahlen müssen, nicht an die vertraglich vereinbarten Bedingungen gehalten, indem sie den Wagen nicht vollgetankt zurückgebracht haben.
Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie in der Pressemeldung des OGH. Das vollständige Urteil finden Sie hier.