Am 19.April 2020 hätte der Vienna City Marathon zum 37. Mal stattfinden sollen, wurde aber wie alle anderen Veranstaltungen wegen Covid-19 abgesagt.
Die Veranstalterfirma informierte die Kunden über folgende drei Möglichkeiten:
• Statt der Rückerstattung die Anrechnung der Gebühren und des Startplatzes für 2021 oder 2022 anzunehmen
• Als Förderer 2021 teilzunehmen und eine freiwillige Nenngebühr in beliebiger Höhe zu bezahlen
• 30% der Nenn- und Chipgebühr von 2020 zurück zu bekommen
Am 28.4.2020 wurde im Nationalrat aber ein Gesetz (KuKuSpoSiG) beschlossen, welches Rückerstattungen gestaffelt entsprechend dem Ticketpreis vorschreibt. Der Vienna City Marathon Veranstalter hält sich nicht an die Gesetzesregelung indem nur 30 % unabhängig vom gezahlten Preis angeboten werden.
Wenn man sich mit € 100 an der Marathondistanz angemeldet hat, sind die 30 € Rückerstattung zwar gesetzeskonform, aber die restlichen € 70 müssen zusätzlich als Gutschein zurückerstattet werden.
Wenn man sich beim Staffellauf mit € 184 angemeldet hat, muss der Veranstalter laut KuKuSpoSiG € 114 zurückzahlen und zudem einen Gutschein im Wert von € 70 ausstellen.
Der Verfall der zusätzlichen Miete von € 6 für den am Laufschuh befestigten Chip ist nach Ansicht des VKI unzulässig und muss komplett zurückgezahlt werden.
Verbraucherrecht.at stellt diesen Musterbrief zur Verfügung.