Zum Inhalt

Vienna City Marathon - Rückerstattung

Unvollständige Rückzahlung

Am 19.April 2020 hätte der Vienna City Marathon zum 37. Mal stattfinden sollen, wurde aber wie alle anderen Veranstaltungen wegen Covid-19 abgesagt.


Die Veranstalterfirma informierte die Kunden über folgende drei Möglichkeiten:
•    Statt der Rückerstattung die Anrechnung der Gebühren und des Startplatzes für 2021 oder 2022 anzunehmen
•    Als Förderer 2021 teilzunehmen und eine freiwillige Nenngebühr in beliebiger Höhe zu bezahlen
•    30% der Nenn- und Chipgebühr von 2020 zurück zu bekommen

Am 28.4.2020 wurde im Nationalrat aber ein Gesetz (KuKuSpoSiG) beschlossen, welches Rückerstattungen gestaffelt entsprechend dem Ticketpreis vorschreibt. Der Vienna City Marathon Veranstalter hält sich nicht an die Gesetzesregelung indem nur 30 % unabhängig vom gezahlten Preis angeboten werden.

Wenn man sich mit € 100 an der Marathondistanz angemeldet hat, sind die 30 € Rückerstattung zwar gesetzeskonform, aber die restlichen € 70 müssen zusätzlich als Gutschein zurückerstattet werden.

Wenn man sich beim Staffellauf mit € 184 angemeldet hat, muss der Veranstalter laut KuKuSpoSiG € 114 zurückzahlen und zudem einen Gutschein im Wert von € 70 ausstellen.

Der Verfall der zusätzlichen Miete von € 6  für den am Laufschuh befestigten Chip ist nach Ansicht des VKI unzulässig und muss komplett zurückgezahlt werden.
 

Verbraucherrecht.at stellt diesen Musterbrief zur Verfügung.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Aktuell keine Intervention bei Unternehmen in Irland

Aktuell keine Intervention bei Unternehmen in Irland

Momentan können Beschwerden gegen irische Unternehmen von uns leider nicht bearbeitet werden. In diesem Beitrag finden Betroffene alternative Einrichtungen gelistet, welche bei Verbraucherproblemen helfen können.

Strafen gegen Betreiber von Steam rechtmäßig

Strafen gegen Betreiber von Steam rechtmäßig

Das Gericht der Europäischen Union urteilt, dass Videospieleanbieter auf Steam gegen die Geoblocking Richtlinie der EU verstoßen hatten und weist die Berufung der Betreiberfirma Valve Corporation ab.

Werden sich Flugpassagierrechte bald ändern?

Werden sich Flugpassagierrechte bald ändern?

Ein Neuer Anlauf für überarbeitete Passagierrechte im Flugverkehr ist da. Die Initiative könnte zur Ablösung der alten Fluggastrechteverordnung vor allem im Bereich Verspätungen und Flugabsagen führen. Flugreisende in der EU künftig also mehr Rechte bekommen - in bestimmten Fällen aber auch weniger.

Neue Schutzregeln für das Internet - DSA & DMA

Neue Schutzregeln für das Internet - DSA & DMA

Google, Facebook & Co sind zu mächtig und dominieren uneingeschränkt den europäischen Markt. Der Digital Service Act der EU stellt viele neue Regeln für Internetriesen auf und zwingt Sie u.a. illegale Inhalte zu löschen oder Verantwortung in Form von hohen Strafen dafür zu übernehmen. Was offline verboten ist soll auch online verboten sein.

KreuzfahrtSafari ist insolvent

KreuzfahrtSafari ist insolvent

Wir berichteten Anfang 2021 über die Probleme beim deutschen Kreuzfahrtenanbietr "KreuzfahrtSafari". Seit Ende Juni befindet sich das Unternehmen offiziell im Konkursverfahren. Beschädigte sollten sich beim Insolvenzverwalter registrieren!

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang