Zum Inhalt

Warnung vor falschen Mahnungen

Angebliche Urheberrechtsverletzungen

Update, 12.03.2018:

Derzeit warnt die Watchlist Internet erneut vor angeblichen Mahnschreiben. Die Absender lauten diesmal Copyrightslawyer.eu und LawLimited.eu. In den zunächst seriös wirkenden Mails wird behauptet, man hätte eine Urheberrechtsverletzung begangen, indem man auf den Websites kinox.to oder movie4k.to Filme angesehen hätte.

Allerdings wird weder der genaue "Tatzeitpunkt", noch der Film genannt. Außerdem ist die Anrede unpersönlich, statt mit dem Namen wird man lediglich mit "Sehr geehrte(r) Herr/Frau" angesprochen. Das ist mehr als unseriös und ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die Mahnungen nicht echt sind.

Daher raten wir dazu, die Mails in den Spamordner zu verschieben und die Forderung in Höhe von 345,35 Euro zu ignorieren. Weitere Informationen zur aktuellen Mahnwelle finden Sie auch auf der Website der Watchlist Internet.

29.11.2017:

Zahlreiche Konsumenten melden sich derzeit bei uns, da sie Mahnschreiben per Mail erhalten. Absender sind diverse angebliche Rechtsanwälte, etwa Dr. Thomas Stephan und die Kanzleien Kertas, Krohm, Appel, Sauerwald sowie Zühlke. Die Liste könnte noch länger sein, wichtig ist aber: Keine dieser Kanzleien existiert tatsächlich! Im Inernet wird bereits vor den Abmahnungen gewarnt.

Urheberrechtsverletzung auf Filmportal kinox.to

In dem Schreiben wird behauptet, dass die Konsumenten einen Film auf der Plattform kinox.to angesehen und dadurch die Urheberrechte der Firma 20th Century Fox™ verletzt hätten. Allerdings wird kein konkreter Film und keine Uhrzeit genannt. Auch gibt es keine persönliche Anrede, sondern zu Beginn steht "Sehr geehrte(r) Herr/Frau" - ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die Mahnschreiben unseriös ist. Auf der Watchlist Internet wird bereits vor den Mails gewarnt: Weder die Kanzlei, noch die Anwälte existieren tatsächlich. Sie sind nicht im Anwaltsverzeichnis auffindbar. Ein weiteres Indiz ist, dass die Kanzlei behauptet, in Deutschland ansässig zu sein, aber eine Überweisung auf ein britisches Konto fordert.

Wichtig: Zahlen Sie die geforderte Summe keinesfalls ein! Die Forderung ist unbegründet, die "Kanzlei" hat nichts gegen Sie in der Hand. Es handelt sich um einen Versuch, Sie einzuschüchtern und zu einer Überweisung zu bewegen.

Sie können die Mails getrost ignorieren und löschen. Weiters können Sie in Ihrem Postfach einstellen, dass der Absender blockiert wird. Dadurch erhalten Sie keine weiteren Mails der "Kertas Rechtsanwälte".

Zuletzt aktualisiert am 05.12.2017

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Wucher mit Büchern

Wucher mit Büchern

Nachbildungen antiker Prachtbände, Bibeln und Lexika werden beim Haustürgeschäft um tausende Euro verkauft. Vor allem ältere oder greise Menschen sind unter den Opfern. Ihnen wurde eine sichere Wertanlage versprochen. Später stellt sich heraus, dass ihnen relativ wertlose Bücher angedreht wurden.

Entschädigung bei betrügerischen "Next Gen" Verlosungen

Entschädigung bei betrügerischen "Next Gen" Verlosungen

Meist fielen ältere Menschen auf angebliche Sachpreisverlosungen und Lotterien der amerikanischen Firma NextGen herein. Zigtausende verloren Geld, manche davon hohe Summen. Es besteht auch für Geschädigte in Österreich nun die Möglichkeit Geld zurückzufordern. Wir sagen Ihnen wie.

Sozialministerium
VKI
EU
ECC
Zum Seitenanfang